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Pro-russischer Autokorso mit Russlandfahne und Gegendemonstrantin mit Ukraine-Fahne
In Hannover haben sich mehr als 600 Personen mit 350 Fahrzeugen an einem pro-russischen Autokorso beteiligt. Gegendemonstranten waren mit ukrainischen Fahnen unterwegs.
© Imago-Images

Recht aktuell

Pro-russische Demos - was ist rechtlich möglich?

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
12. April 2022
Wieder kam es in Deutschland zu pro-russischen Kundgebungen mit mehreren Hundert Teilnehmern. Weitere solcher Demonstrationen werden erwartet. Unter welchen Umständen können die Ordnungsbehörden in Hinblick auf den von Russland geführten Krieg gegen die Ukraine die Versammlungen und das Schwenken der russischen Fahne untersagen oder stoppen? Die Stuttgarter Verwaltungsrechtlerin Verena Rösner erläutert die Möglichkeiten, die Kommunen haben.

Der verheerende Angriffskrieg von Russlands Präsident Wladimir Putin gegen die Ukraine fordert immer mehr Todesopfer an. Dennoch kommt es immer wieder - auch in Deutschland zu pro-russischen Demonstrationen. Am Wochenende haben sich in Hannover mehr als 600 Personen mit 250 Fahrzeugen an einem pro-russischen Autocorso beteiligt.  Auf der anderen Seite: Anti-Kriegs-Gegner, die mit rund 3.500 Teilnehmern deutlich in der Überzahl waren. Auch in Frankfurt am Main und anderen Orten gab es pro-russische Aktionen. Die  Forderungen nach noch stärkeren Auflagen werden nun immer lauter.

Pro-russische Demonstrationen - welche Handhabe?

Welche Möglichkeiten haben die Kommunen überhaupt, die für die Genehmigung von Demonstrationen zuständig sind? "Der Artikel 8, Absatz 1, des Grundgesetzes garantiert das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit", sagt die Stuttgarter Verwaltungsrechtlerin Verena Rösner. "Danach gilt das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."

Bei den pro-russischen Demonstrationen sei die Frage zu prüfen, inwieweit die Gefahr besteht, dass Straftaten verübt werden und damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Doch was ist eine Straftat? "Es ist verboten, einen Angriffskrieg zu billigen", sagt die Rechtsanwältin. Hier greife der Paragraf 140, Nummer 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) in Verbindung mit Paragraf 138, Absatz 1, Nummer 5 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB). Danach wird bestraft, wer einen Angriffskrieg öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Wann kann die pro-russische Demonstration verboten werden?

Die pro-russische Demonstration könne nur dann vorher verboten werden, wenn der Titel der Veranstaltung etwa bereits darauf hinweist, dass der Krieg gebilligt werde. "Das ist dann der Fall, wenn etwa schon im Vorfeld klar wird, dass Symbole wie das Z-Zeichen auf einem Hintergrund mut den russischen Nationalfarben oder auf Kleidungsstücken oder Fahrzeugen aufgebracht werden sollen", erläutert die Juristin, die in der Kanzlei Menold Bezler unter anderem Kommunen auch im  Versammlungsrecht berät. Damit kämen die Veranstalter sowie die Teilnehmer in die Nähe  einer Straftat. "Bevor ein Verbot ausgesprochen wird, hat die Ordnungsbehörde aber stets zu prüfen, ob es nicht ein milderes, die Versammlungsfreiheit weniger einschränkendes Mittel gibt, das ebenso geeignet ist, der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu begegnen", so die Anwältin. Das Z-Zeichen ist ein russisches Militär- und Propandasymbol.

Z-Zeichen explizit verbieten oder auch Flaggen

Die Kommune könnte bei der Genehmigung der Versammlung in den Auflagen an den Veranstalter das Z-Zeichen explizit verbieten oder auch die Verwendung bestimmter Flaggen wie derjenige der Flagge der autonomen Republik Krim, betont die Expertin. Bei Verstößen, aber auch bei bestimmten Sprechchören, die den russischen Angriffskrieg rechtfertigen, könnten die Ordnungsbehörden dann die Versammlung auflösen.

Versammlungsleiter muss Vorkehrungen treffen

"Geht der Verstoß jedoch nur von einzelnen Teilnehmern aus, ist zu prüfen, ob dieser Verstoß der gesamten Versammlung zugerechnet werden kann", sagt Verena Rösner. "Hier spielt eine maßgebliche Rolle die Zuverlässigkeit des Versammlungsleiters." Entscheidend sei aber auch die behördliche Einschätzung, inwieweit der Versammlungsleiter mit der gebotenen Ernsthaftigkeit darauf hinwirken wird, dass Vorkehrungen getroffen werden, die Straftaten wie Sprechchöre zu unterbinden oder Symbole, die den Angriffskrieg verherrlichen, nicht getragen werden.

Verena Rösner Verwaltungsrechtlerin
Verwaltungsrechtlerin Verena Rösner.

Frankfurt verbietet pro-russischen Autokorso

Die Stadt Frankfurt am Main  hat den angemeldeten pro-russischen Autokorso mit 700 Fahrzeugen verboten. Die Demonstration durfte aber stattfinden. Sie war unter dem Motto "Gegen Hetze und Diskriminierung der russischsprachigen Mitbürger/Gegen Krieg - Für Frieden" angemeldet worden. Die Teilnehmer schwenkten russische und sowjetische Fahnen und riefen in Sprechchören "Russland". Verboten aber war, die russischen Aggressionen gut zu heißen sowie den Staat Ukraine, seine Bevölkerung sowie Opfer des russischen Einmarschs zu verunglimpfen. Bestimmte Symbole untersagte die Stadt. Dazu gehören Abbildungen mit den Buchstaben Z und V und das  "Sankt-Georgs-Band". Diese Zeichen stehen für die russischen Kriegsaktivitäten in der Ukraine. Auch in Frankfurt kam es zu Gegendemonstrationen. In anderen Orten gab es ebenfalls Aktionen: Im Allgäu fuhren rund 275 Autos mit etwa 600 Teilnehmern bei einem Pro-Russland-Korso von Kaufbeuren nach Kempten und zurück, wie die Tagesschau berichtete.

Forderung nach weiteren Auflagen

Die Rufe nach noch stärkerer Auflagen nehmen zu. Innenministerin Nancy Faeser hat die Polizei aufgefordert, die pro-russischen Demonstrationen genau zu beobachten und Verstöße gegen Auflagen zu ahnden. "Das Zeigen des 'Z' verherrlicht Kriegsverbrechen und kann deshalb unserer Ansicht nach strafrechtlich verfolgt werden. Hier brauchen wir ein konsequentes Einschreiten der Polizei", sagte Faeser der "Welt am Sonntag".

Gegen Verherrlichung der russischen Invasion einschreiten

Auch aus den Reihen des Bundestags verstärken sich die Forderungen, das Geschehen bei den Demonstrationen fest im Blick zu haben und rasch zu reagieren. "Wenn zu Hass aufgerufen wird und Straftaten begangen werden, muss die Versammlung aufgelöst werden", fordert der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann.  "Was nicht geht, ist, dass die russische Invasion in die Ukraine, wo solch' furchtbare Kriegsverbrechen wie in Butscha geschehen, auf unseren Straßen gefeiert und verherrlicht wird", sagte Hartmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). 

Die Innenexpertin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, nannte es "schier unerträglich, wenn angesichts des russischen Angriffskrieges und vor dem Hintergrund des massenhaften Mordens in Orten wie Butscha die Aggressoren öffentlich gefeiert werden". Die Polizei solle daher sehr genau darauf achten, wann eine strafrechtliche Grenze überschritten werde, zum Beispiel wenn Kriegsverbrechen öffentlich gebilligt würden. Der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk fordert  ein Verbot russischer Fahnen bei pro-russischen Demonstrationen in Deutschland. Das wird rechtlich so gar nicht möglich sein.

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Fotocredits: Verena Rösner: privat
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