Das Entlastungspaket der Bundesregierung enthält auch Änderungen für Kommunen
Das Entlastungspaket der Bundesregierung enthält auch Änderungen für Kommunen
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Beschluss-Papier als Download

Entlastungspaket der Ampel - das steht für Kommunen drin

65 Milliarden Euro ist das neue Entlastungspaket der Bundesregierung schwer. Ob Baby, Rentner, Geringverdiener, Student oder Millionär: In dem Paket ist für alle Bürger die eine oder andere Form der Entlastung vorhanden. Kommunen hingegen stehen in diesem Paket nicht im Mittelpunkt. Indirekt jedoch hat das Paket auch deutliche Auswirkungen auf die Lage der Städte und Gemeinden. Wir zeigen Ihnen, was drinsteht und was es bedeutet. Das Entlastungspaket im Wortlaut finden Sie außerdem zum Herunterladen als pdf am Ende des Textes.

Das Entlastungspaket der Bundesregierung hat an zwei Stellen besondere Auswirkungen auf die Kommunen. Zunächst steht am Anfang des Papiers ein langer Text zum Thema Energiepreise - ein Thema, das vor allem die Stadtwerke betrifft. Fordern doch immer mehr Bürgermeister eine Art "Rettungsschirm" auch für die kommunalen Stadtwerke. Das Papier selbst geht jedoch vor allem auf eine geplante "Strompreisbremse" ein. Mit ihr sollen alle Haushalte einen "Basisverbrauch" zu vergünstigten Preisen bekommen. Wie hoch dieser ist, wie er gestaffelt werden soll, ob es Unterschiede für Haushalte gibt, die etwa E-Autos fahren oder wie der "Basisverbrauch" überhaupt berechnet wird, dazu bleibt das Paket sehr vage. 

Ein Energiepreisdeckel war ursprünglich der Plan, dieser taucht in der Form aber im Papier nicht mehr auf. Lediglich der Strompreisdeckel soll überraschend unkonkret für eine "gewisse Menge" gelten. Die Gaspreisbremse fehlt ebenfalls. 

Die Lage der Stadtwerke - und die Aussagen dazu im Papier zum Entlastungspaket 

Dafür geht es sehr ausführlich auf Unternehmen ein, die durch die angespannten Energiemärkte Mehreinnahmen erzielen. Wörtlich heißt es in dem Papier, das Sie am Ende dieses Beitrags im Original nachlesen und herunterladen können: "Die Energieunternehmen haben für viele ihrer Kraftwerke weitgehend gleichbleibende Produktionskosten. Trotzdem erhalten sie aufgrund des sogenannten Strommarktdesigns für ihren günstig produzierten Strom den aktuell sehr hohen Marktpreis. Die hohen Gaspreise treiben auch die Strompreise". Hintergrund ist, dass sich der Strompreis immer an der teuersten Stromproduktion bemisst - das ist im Moment die Verstromung von Gas. Eine Entkopplung des Strompreises vom Gaspreis wird in dem Papier aber nicht angesprochen, die Rede ist von europäischen Regelungen, die zur Zeit getroffen werden sollen, die man abwarten wolle. 

Genau hier setzte die Kritik der Kommunen an. Der Bund hatte zuvor den Gasgroßhändler Uniper mit Milliarden gerettet, die Stadtwerke, die ebenfalls unter der Gaskrise leiden, jedoch nicht. Die Stadt Bad Säckingen etwa hat daher schon mit einer Finanzspritze von elf Millionen Euro die örtlichen Stadtwerke vor einer Pleite retten müssen. Ob das Vorhaben aber rechtens ist, prüft zur Zeit noch das Landratsamt. Der Bürgermeister von Bad Säckingen, Alexander Guhl, fordert daher einen Rettungsschirm wegen der "extremen und dramatischen Situation", die kommunale Daseinsvorsorge sei in Gefahr. Eine Forderung, die auch der Deutsche Städtetag inzwischen übernommen hat. In dem Entlastungspaket der Bundesregierung kommt das Thema aber nicht vor. 

Gute Nachrichten für den Regionalverkehr - Entlastungspaket sieht zusätzliche Milliarden vor 

Konkreter wird das Papier beim Thema ÖPNV. Die Ampel-Koalition kündigt mit dem Entlastungspaket ein neues, deutschlandweit gültiges Nahverkehrsticket an. Ziel sei eine Preisspanne zwischen 49 und 69 Euro im Monat. Der Bund will dafür insgesamt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Was aber nur einen Teil der Kosten decken würde. Zum Vergleich: Das 9 Euro Ticket hat den Staat pro Monat rund eine Milliarde Euro gekostet. Das bedeutet, dass der Bund vor allem die Länder aber - so heißt es wörtlich in dem Paket - auch die Kommunen in die Pflicht nehmen will. Zitat aus dem Papier mit dem Entlastungspaket: "Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie dabei u.a. über die Regionalisierungsmittel. Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern erarbeiten zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket. Es werden dazu verschiedene Modelle diskutiert."

Konkreter wird das Papier nicht. Immerhin würde mit der Einführung eines solchen Tickets - egal zu welchem Preis - die Forderung vieler Kommunen erfüllt, das Tarifchaos zu lichten und die verschiedenen Zonen und Preismodelle abzulösen hin zu einem deutschlandweit einheitlichen Paket. 

Die weiteren Maßnahmen im Entlastungspaket 

Ansonsten profitieren von dem Entlastungspaket vor allem Menschen mit geringen Einkommen. Rentner, Studenten, Wohngeld-Empfänger und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Justizminister Marco Buschmann rechnete auf Twitter bereits vor, dass vom aktuellen Entlastungspaket Familien mit einem Einkommen um 31.000 Euro am stärksten profitieren. Knapp 1600 Euro Entlastung bringt es seiner Beispielrechnung nach einer solchen Familie mit zwei Kindern im Jahr. Ebenfalls überdurchschnittlich stark werden demnach Rentner entlastet. 

Twitter Account von Marco Buschmann
Twitter Account von Marco Buschmann

Die wichtigsten Entlastungen hier noch einmal in der Übersicht: 



Für Rentner und Pensionäre gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, für Studenten 200 Euro. 

Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird monatlich um 18 Euro erhöht. 

Wohngeldempfänger bekommen einen Heizkostenzuschuss (für Singles 415 Euro)

Hartz-Vier Empfänger sollen mit dem neuen Bürgergeld ab Januar rund 50 Euro mehr bekommen 

Die Werbekostenpauschale in der Steuererklärung steigt von 1000 auf 1200 Euro im Jahr

Die Steuersätze werden mit Blick auf die sogenannte "kalte Progression" angepasst

Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab 21 Kilometer) steigt von 35 auf 38 Cent

Zudem soll es - ähnlich wie schon im Corona-Jahr - die Möglichkeit geben, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Zusatzzahlungen von 3000 Euro anbieten - diese bleiben dann steuerfrei und auch der Arbeitgeber soll hier keine Sozialabgaben zahlen müssen. Ähnliches gab es bereits mit dem sogenannten Corona-Bonus. 

HIER FINDEN SIE DAS PAPIER ZUM ENTLASTUNGSPAKET IM WORTLAUT ALS PDF ZUM HERUNTERLADEN: