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In der Entsorgungswirtschaft gibt es Änderungen bei der Umsatzsteuer - das müssen Kommunen jetzt beachten!
In der Entsorgungswirtschaft gibt es Änderungen bei der Umsatzsteuer - das müssen Kommunen jetzt beachten!

Recht Aktuell

Entsorgungswirtschaft: Achtung, Änderungen bei der Umsatzsteuer!

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
7. September 2020
Wichtig für Kommunen: Es gibt Änderungen beim Thema Umsatzsteuer bei sogeannten kommunalen Hilfsgeschäften in der Entsorgungswirtschaft. Konkret betrifft es den Verkauf von Papierabfällen der privaten Haushaltungen und die Einspeisung von Strom in bestimmten Fällen. Unser Gastautor und Steuerberater Thomas Lacher klärt auf!

Die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist hoheitlich. Werden diese Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe bzw. Energie verkauft, liegt körperschaftsteuerlich ein sog. hoheitliches Hilfsgeschäft vor. Da kein Betrieb gewerblicher Art (BgA) gegeben ist, werden unter der Rechtslage des bisherigen § 2 Abs. 3 UStG daher die Umsätze der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus

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