Befreiungsschlag für Kommunen in Sachen Facebook, X, WhatsApp und Co: Die kommunalen Seiten dürfen weiter betrieben werden - vorerst
Befreiungsschlag für Kommunen in Sachen Facebook, X, WhatsApp und Co: Die kommunalen Seiten dürfen weiter betrieben werden - vorerst
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Das Kölner Urteil

Facebook für Kommunen: Was nach dem Urteil rechtlich gilt

Neues Urteil, neue Spielregeln? Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden: Die Bundesregierung darf ihre Facebook-Seite weiterbetreiben – trotz DSGVO-Vorwürfen. Was das für Städte und Gemeinden bedeutet, welche Plattformen noch erlaubt sind und worauf Kommunen jetzt dringend achten müssen.

Dürfen Kommunen weiterhin auf Facebook aktiv sein – oder müssen alle Seiten offline gehen? Diese Frage beschäftigte lange die kommunale Welt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln am 25. Juli 2025 entschieden: Ja, die Bundesregierung darf ihre Facebook-Seite behalten. Das Urteil sorgt für Aufatmen – aber auch für neue Pflichten.

Hintergrund: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte geklagt, da aus seiner Sicht der Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht DSGVO-konform sei. Seine Sorge: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Meta sei nicht transparent geregelt.

Das Verwaltungsgericht aber sieht das anders: Die Bundesregierung habe ausreichende Transparenz geschaffen – durch Datenschutz-Hinweise, eigene Erklärungen zur Datenverarbeitung und durch dokumentierte Verantwortung.

Was das Urteil für Städte und Gemeinden bedeutet

Die Entscheidung bezieht sich formal auf die Bundesregierung – doch ihre Wirkung reicht weit: Auch Kommunen dürfen unter bestimmten Bedingungen Facebook nutzen. Denn Datenschutzrecht gilt für alle Ebenen – Bund, Länder, Kommunen.

Heißt im Klartext: Wer es richtig macht, darf bleiben.

Aber: Ohne Hausaufgaben keine Fanpage!

Die Kölner Richter haben unmissverständlich klar gemacht: Die DSGVO gilt weiter – und jede Behörde, auch jede Kommune, muss sie einhalten. Das bedeutet:

  • Datenschutzhinweise müssen leicht auffindbar sein.

  • Verantwortlichkeiten müssen klar benannt sein.

  • Tracking-Tools? Nur wenn dokumentiert – besser ganz darauf verzichten.

  • Art. 26 DSGVO-Vertrag mit Meta ist Pflicht – für gemeinsame Verantwortlichkeit.

Wer diese Punkte ignoriert, handelt auf eigenes Risiko – und muss mit Sanktionen rechnen.

 

Warum Facebook und Co trotzdem sinnvoll bleiben

Trotz rechtlicher Hürden bleibt Facebook ein wertvoller Kommunikationskanal für Gemeinden:

  • Schnelle Infos bei Krisen

  • Direkter Draht zu Bürgern

  • Reichweite für wichtige Botschaften

Doch der Aufwand ist gestiegen: Rechtstexte müssen regelmäßig gepflegt, technische Einstellungen geprüft und Bürgeranfragen zeitnah beantwortet werden.

Und: Die Datenschutzkonferenz der Länder ist nach wie vor skeptisch – trotz des Urteils.

 

WhatsApp, X und Co. – Was ist erlaubt?

Doch kommunale Kommunikation geht längst über Facebook hinaus:

WhatsApp – der Reichweitenkönig

In vielen Kommunen ist derweil WhatsApp längst der Platzhirsch. Beispiel: Nesse-Apfelstädt oder Nessetal, beide in Thüringen. Ob für schnelle Infos zu Baustellen, Krisen oder Veranstaltungen. Bürgermeister Christian Jacob aus Nesse-Apfelstädt etwa erklärt:

„Die Schnelligkeit und Reichweite von WhatsApp sind unschlagbar.“

 Und weiter erklärt der Bürgermeister aus seiner Erfahrung mit dem Medium: "Mir ist es wichtig, dass wir schnell an die Bürger rankommen. Und die meisten haben nun mal WhatsApp." ​

 

Besonders schnell: X (vormals Twitter) – Debatten und Fakten

X bietet Kommunen die Möglichkeit, schnell zu reagieren und Kontext zu liefern. Die besondere Stärke von X liegt in seiner Fähigkeit, Meldungen kontextualisiert darzustellen. Durch die Funktion der „Community Notes“ können Kommunen Falschinformationen entkräften und komplexe Themen wie Bauprojekte oder Verkehrsmaßnahmen verständlich erklären. Dies ist besonders wertvoll in Zeiten, in denen Desinformation die öffentliche Meinung beeinflussen kann. Kommunen, die auf X aktiv sind, können direkt mit Bürgern in Kontakt treten, Feedback einholen und Vertrauen aufbauen. Die Plattform erreicht insbesondere jüngere und digital affine Bürger, die auf anderen Kanälen schwerer erreichbar sind. 

 

Die 8-Punkte-Checkliste für Kommunen

Wer jetzt wieder durchstarten oder neue Kanäle aufbauen will, sollte diese Punkte beachten:

  1. Ziel definieren: Was wollen Sie kommunizieren? (z. B. Veranstaltungen, Notlagen)

  2. Datenschutz prüfen: Ist der Kanal DSGVO-konform aufgestellt?

  3. Offiziellen Kanal einrichten: Verifizierung („grüner Haken“) sorgt für Vertrauen.

  4. Redaktionsplan erstellen: Kontinuität schlägt Aktionismus.

  5. Bürger informieren: Bewerbung über Website, Newsletter & Co.

  6. Feedback einholen: Bürgerwünsche ernst nehmen.

  7. Aktualität bewahren: Nur aktive Kanäle schaffen Glaubwürdigkeit.

  8. Keine Datenpannen: Personenbezogene Daten tabu!

Rechtslage bleibt vorläufig – aber Chancen überwiegen

Ulrich Kelber hat bereits Berufung angekündigt – die Debatte ist also noch nicht beendet. Auch viele Datenschutzbehörden zeigen sich zurückhaltend.

Doch das Urteil ist ein Etappensieg für digitale Kommunikation in der öffentlichen Hand. Es zeigt: Social Media ist machbar – wenn man es richtig macht.

Kommunen bleiben in der Pflicht: Wer sauber arbeitet, kann weiterhin auf Facebook, WhatsApp oder X aktiv sein – und damit näher an den Bürgern als je zuvor. Wer sich aber auf das Urteil aus Köln blind verlässt, bekommt es früher oder später mit der Datenschutzaufsicht zu tun.