Welche Finanzhilfen dürfen öffentliche Unternehmen anderen gewähren?
Finanzhilfen: Was dürfen öffentliche Unternehmen gewähren?
Unter welchen Voraussetzungen sind Finanzhilfen, die öffentliche Unternehmen anderen Unternehmen gewähren, als Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV zu qualifizieren? Ein Fachbeitrag!
In der jüngsten Ausgabe des Magazins KOMMUNAL befasste sich der Rechtsanwalt Johannes Heyers mit dieser Frage. Die Zusammenfassung der wichtigsten Informationen finden Sie im aktuellen Heft auf Seite 26/27 unter der Überschrift: "Finanzhilfen für öffentliche Unternehmen". Alle Hintergründe finden Sie hier in seiner ausführlichen, juristitischen Darstellung als weiterführende Information.
Finanzhilfen: 1. Die Problemstellung:
Die Interpretation des EU-Beihilferechts durch Unionsgerichte und Kommission wurde zuletzt heftig kritisiert, insbesondere weil es genutzt werde, um die mitgliedstaatliche Politik zu lenken, obwohl der EU die Kompetenz dazu fehle.