Die Hundesteuer erhitzt immer wieder die Gemüter - alle Fakten - von Recht bis kurios
Die Hundesteuer erhitzt immer wieder die Gemüter - alle Fakten - von Recht bis kurios
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Auf den Hund gekommen

Rekordeinnahmen: Alles, was Sie zur Hundesteuer wissen müssen

Die Hundesteuer ist eine der wenigen Möglichkeiten für Kommunen, steuernd einzugreifen. Und gleichzeitig gibt es nur um wenige Themen so viele Diskussionen, wie um die Hundesteuer. Von "Mythen um die Tüten" über "mehr Hundesteuer als Gewerbesteuer" bis zu "Haftstrafe wegen nicht bezahlter Hundesteuer" - hier sind alle Fakten:

Die einen rümpfen die Nase, für die anderen riecht es nach einem guten Geschäft: Die Hundesteuer ist seit Jahrzehnten eine der umstrittensten Gebühren, die Kommunen erheben dürfen. Nicht nur die Kämmerer verweisen auf die hohen Folgekosten etwa durch  die Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Sozialpolitiker hingegen verweisen auf die sozialen Aspekte vor allem für Ältere Menschen hin, wieder andere erinnern daran, dass Hunde nicht nur zum privaten Vergnügen da sind - etwa Jagdhunde (ohne die das Wildfleisch teuer würde) oder Rettungshunde, Polizeihunde oder Blindenhunde. 

Fakt ist: Die Hundesteuer ist eigentlich ein Relikt aus dem Mittelalter. Spült aber immer mehr Geld in die Kassen der Kommunen. Nicht zuletzt im Corona-Jahr 2020 ist daher die Einnahme wieder einmal auf ein neues Rekordhoch gestiegen. 380 Millionen Euro vermeldet das Statistische Bundesamt für das abgelaufene Jahr, ein Plus von nochmal 2,7 Prozent. Und der Trend setzt sich fort: Im ersten Quartal des Jahres 2021 stiegen die Einnahmen noch einmal um über 8 Prozent. Die Deutschen sind also offenbar auf den Hund gekommen. Doch das ist nicht der Einzige Grund: 

Hundesteuer - Einnahmen steigen deutlich stärker als die Zahl der Hunde

Der Trend zum Haustier hat sich schon deutlich vor der Pandemie entwickelt, zeigen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das gilt sowohl für Hunde als auch für Katzen und andere Haustiere. Insgesamt halten die Deutschen schätzungsweise 35 Millionen Haustiere. Dass die Einnahmen so deutlich steigen, lässt sich auf die Zahl der Hundebesitzer aber nur teilweise zurückführen. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 nahmen die Kommunen "nur" 258 Millionen Euro durch die Hundesteuer ein. Das Plus bei den Einnahmen von über 50 Prozent steht aber in keinem Verhältnis zur Zahl der zusätzlich angemeldeten Hunde - gingen Hundevereine im Jahr 2010 von rund sechs Millionen Tieren aus, schätzen sie die Zahl heute auf rund 8 Millionen Hunde. Somit ist eindeutig, dass auch die Erhöhung der Hundesteuer ein wichtiger Grund für die Rekordeinnahmen ist. 

Warum die Hundesteuer eine Luxussteuer ist und der zweite Hund oft teurer ist...  

Das Ende der Fahnenstange bei der Zahl der Hunde scheint derweil noch nicht erreicht. Mag das Corona-Jahr die Zahl derjenigen, die sich einen Hund zugelegt haben, auch deutlich erhöht haben, im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland eher wenige Hunde. Nicht einmal 10 Prozent der Haushalte haben ein Tier angemeldet. Zum Vergleich: In unserem Nachbarland Frankreich haben fast 40 Prozent aller Haushalte einen Hund.

Zu beobachten ist aber, dass in Deutschland vor allem die Zahl derjenigen, die zwei Hunde haben, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Und genau das könnte ein Grund für die erhöhte Hundesteuereinnahme sein. Denn viele Gemeinden haben gestaffelte Hundesteuer-Sätze. So zahlt man in vielen Kommunen für den zweiten Hund mehr als für den Ersten. Der Grund ist, dass die Hundesteuer in Europa traditionell eine Luxusteuer ist.  Mit der Höhe der Steuer will die Kommune vor allem steuern, dass die Zahl der Hunde nicht zu stark steigt. Auch unterscheiden die Kommunen - zur besseren Steuerung der Hundearten - inzwischen bei der Hundesteuer immer stärker danach, welche Rasse gehalten wird. So sind "sogenannte Kampfhunde" meist deutlich teurer als Schäferhunde oder Mischlinge. Die Botschaft vieler Städte und Gemeinden: "Bitte noch einmal nachdenken, ob es ein Hund sein muss, der als gefährlich eingestuft wird, oder ob Sie sich nicht doch lieber für einen Familienhund entscheiden". Gesteuert wird zudem von Kommunen auch, woher sich die Hundehalter ihr Tier "besorgen". So sind Hunde aus dem Tierheim häufig von der Steuer befreit oder deutlich günstiger.

Es gibt auch Hunde, für die die Kommune gar keine Steuer erheben darf:  Das gilt für Blindenhunde, für Tiere, die für einen Beruf unabdingbar sind oder Tiere, die zum Schutz der Zivilbevölkerung ausgebildet wurden. Auch Hunde, die gewerblich gehalten werden (zum Beispiel zu Zuchtzwecken) fallen nicht unter die Hundesteuer. 

Was mit der Hundesteuer passiert 

Der Sinn der Hundesteuer wird - auch weil das Gesetz so alt ist - trotzdem immer wieder vor allem von Hundehaltern kritisiert. Übliche Argumente: Für Katzen und Pferde muss ich ja auch nicht zahlen. Wobei das nicht ganz stimmt. Es gab immer wieder Kommunen, die versucht haben, solche Steuern einzuführen, eine Pferdesteuer gibt es in einigen wenigen Kommunen sogar, diverse Versuche, eine Katzensteuer einzuführen, sind bisher immer wieder gescheitert. 

Rechtlich wären solche Abgaben durchaus denkbar, denn das Kommunalabgabengesetz schließt keine Tierart von der Besteuerung aus. Und gerade die Diskussion um eine Katzensteuer wird vor allem von Umweltverbänden immer wieder angestrengt. Der Grund: Sie plündern die Nester heimischer Singvögel, kacken bevorzugt in Spielkästen und richten auch sonst in der Natur immer wieder Schäden an. 

So war im vergangenen Jahr auch in Leipzig eine Steuer auf Katzen, aber auch Vogelspinnen erneut Thema im Stadtrat. Leipzigs Finanzdezernent erklärte auf entsprechende Anträge hin nach Prüfung jedoch, eine solche Steuer sei aus kommunaler Sicht einfach nicht umsetzbar. Schon, weil Katzen im Freien meist ohne ihren Besitzer angetroffen werden. "Wer führt seine Katze schon an der Leine spazieren", so das Zitat aus dem Dezernat. Und weiter: „Den Aufwand für das Halten von Katzen zu besteuern würde regelmäßig daran scheitern, dass die Tiere artbedingt keiner Person unzweifelhaft zugeordnet werden können. Zur Besteuerung des Aufwandes für die Vogel-, Vogelspinnen- und sonstige Haustierhaltung dürfte ebenso schon die Kontrolle des Steuertatbestandes unmöglich sein, zumindest aber die Verhältnismäßigkeit zu den möglichen Steuereinnahmen sprengen.“ 

Die Kritik liegt zudem aber auch darin, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist. Eben weil es sich um eine Luxusteuer handelt, müssen sie nicht für etwas genutzt werden, was direkt mit den Hunden zu tun hat, also etwa das Beseitigen von Hundekot. Genau dieses Argument führen aber viele Befürworter einer Hundesteuer auf, was rechtlich so nicht zulässig ist. Kämmerer werden einwenden, dass die Kosten für die Beseitigung der Hinterlassenschaften trotzdem anfallen und nicht selten die Kosten dafür die Einnahmen aus der Hundesteuer sogar übersteigen.

Die Hunde und die Hinterlassenschaften 

Denn auch, wenn Kommunen häufig Kotbeutel im Stadtgebiet zur Verfügung stellen. Offenbar herrscht bei vielen Besitzern die Meinung, diese könne man dann einfach am Waldrand ablegen. "Das Einsammeln der Müllbeutel ist doch Aufgabe der Mitarbeiter der Gemeinde" kommt immer wieder als Argument von Hundebesitzern. Dem ist natürlich nicht so. Hier halten sich hartnäckig Mythen um die Tüten. Fakt ist: Hundebesitzer müssen die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auch selbst entsorgen. Theoretisch müssen sie diese mit nach Hause nehmen, viele Kommunen erlauben es aber, die Tüten in den städtischen Mülleimern zu entsorgen. Das ist aber nur möglich, wenn es sich bei den Mülleimern um Restmülleimer handelt, der Müll also möglichst verbrannt wird. Denn auf keinen Fall darf der Hundekot in den Biomüll oder gar auf den Kompost, auch nicht, wenn die Hundebeutel biologisch abbaubar sind. Hintergrund: In dem Kot befinden sich zahlreiche Parasiten. Bei der Vergärung im Kompost entsteht nicht genügend Wärme um diese abzutöten! 

Da viel Hundekot trotzdem die Straßen "ziert" suchen immer wieder Kommunen nach drastischen Mitteln, um den Herrchen oder Frauchen habhaft zu werden. Sogar DNA-Tests für Hundekot wollten mehrere Kommunen schon einführen. Was im Ausland durchaus schon erprobt wurde, ist in Deutschland bisher nicht erlaubt. Dazu hatte das Land Rheinland-Pfalz vor kurzem erst ein Rundschreiben verfasst. Ein Bürgermeister einer Gemeinde hatte eine entsprechende gesetzliche Änderung verlangt. Wir haben Ihnen das Schreiben und die durchaus abenteuerliche Begründung des Landes im Wortlaut zur Verfügung gestellt: 

Haftstrafe für nicht bezahlte Hundesteuer 

Und auch sonst geraten Kommunen immer wieder wegen der Hundesteuer in die öffentliche Kritik. Im Saarland sollte vor wenigen Wochen ein Mann für einen Tag ins Gefängnis gesperrt werden, weil er seine Hundesteuer nicht gezahlt hatte. Weil er der Stadt 142,35 Euro schuldete, hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl ausgestellt. Denn das Nichtbezahlen ist eine Ordnungswidrigkeit. Einen Tag Haft hatte der Staatsanwalt angeordnet, eine Art Erzwingungs- oder Ersatz-Haft. Der Polizei in Saarbrücken ging der 42 jährige dann bei einer Routinekontrolle tatsächlich ins Netz. Die Sache endete aber gütlich, im Statement der Polizei heißt es wörtlich: "Da der Steuersünder den haftbefreienden Betrag bezahlen konnte, durfte er seine Freiheit weiter genießen". 

Bleibt noch der Hinweis an alle Hundebesitzer, dass das Tier die Steuerbelastung auch senken kann. Die Hundesteuer kann zwar nicht von der Steuer abgesetzt werden, sehr wohl aber die Betreuung eines Hundes. Waschen, Schneiden Legen der Hundefrisur - kein Problem. Das gilt als haushaltsnahe Dienstleistung und kann entsprechend geltend gemacht werden. Aber Achtung: Das Frisieren des Hundes können Sie nur absetzen, wenn die Dienstleistung in den eigenen vier Wänden passiert und nicht im Hundesalon. Deshalb kann auch eine Unterbringung in einer Hundepension nicht abgesetzt werden. Wer hingegen einen Hundesitter beschäftigt, damit dieser mit dem Tier Gassi geht, kann die Rechnung später bei der Steuer einreichen!