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  1. Praxis
  2. Straßen und Verkehr
  3. E-Scooter soll wie Fahrrad behandelt werden
E-Scooter in Barcelona
© Ivan Marc/shutterstock

E-Scooter soll wie Fahrrad behandelt werden

von Dr. Gerd Landsberg
Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
2. Mai 2019

Der E-Scooter ist ein modernes Kleinfahrzeug das in vielen europäischen Städten gerade von jungen Menschen gerne genutzt wird. Er kann auch zu einer Entlastung des Straßenverkehrs führen, wenn er etwa genutzt wird, um die Distanz zur nächsten Bus- oder Bahnhaltestelle zu überwinden. Auch für Touristen ist er ein attraktives Fortbewegungsmittel. Wir plädieren dafür, diese Fahrzeuge noch in diesem Jahr grundsätzlich zuzulassen.

Einfache Zulassung für E-Scooter nötig

Notwendig ist eine einfache, praktikable und auch kontrollierbare Zulassung. Grundsätzlich sollte der E-Scooter wie ein Fahrrad behandelt werden, sodass die Nutzung auf Radwegen und wo diese nicht vorhanden sind auf der Straße möglich sein sollte. Die Freigabe von Gehwegen sollte je nach lokalen Rahmenbedingungen im Ermessen der Kommunen liegen. Dabei muss es das vorrangige Ziel sein, Personenschäden mit Fußgängern zu vermeiden. Notwendig ist also ein Abwägungsprozess, der von den räumlichen Gegebenheiten abhängig ist und die Sicherheit der Fußgänger aber auch der Nutzer von E-Scootern berücksichtigt. 

E-Scooter

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Wo soll der E-Scooter wie genutzt werden?

Da große Leihanbieter für E-Roller bereits in den Startlöchern stehen muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Kommunen entsprechenden Einfluss auf die Flächennutzung durch die Leihanbieter haben. Insbesondere muss vermieden werden, dass Teile der öffentlichen Flächen durch abgestellte oder zurückgelassene E-Scooter blockiert werden. Eine Differenzierung nach der Höchstgeschwindigkeit (bis 12 km/h auf Gehwegen, im übrigen 20 km/h) halten wir für nicht sachgerecht, da kaum kontrollierbar. Um die Regulierung von Schadensereignissen sicherzustellen sollte eine Versicherungsplakette vorgeschrieben werden und die Nutzung erst ab dem 15. Lebensjahr erlaubt sein. Auf dieser Basis sollte jetzt schnell eine Umsetzung erfolgen und nicht mit weiteren Arbeitsgruppen die Einführung eines modernen Fortbewegungsmittels blockiert werden. 

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