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Wie viel Kreisumlage darf der Landkreis von der Gemeinde nehmen?
Wie viel Kreisumlage darf der Landkreis von der Gemeinde nehmen?
© 123rf

Neues Urteil zur Kreisumlage

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
3. Juni 2019
Die Kreisumlage ist der wohl größte regelmäßige Streitpunkt zwischen kreisangehörigen Gemeinden und dem jeweiligen Landkreis. Formal sollen damit die Aufgaben bezahlt werden, die der Landkreis im Auftrag der Städte und Gemeinden übernimmt. Häufig etwa der Bau und Unterhalt weiterführender Schulen. Doch oft ist die Umlage aus Sicht der Gemeinden ungerecht und es kommt zur Klage. In Mecklenburg-Vorpommern hat eine kleine Gemeinde zunächst einen Erfolg eingefahren, nun aber doch den Kürzeren gezogen. Vorerst!

Es geht um die kleine Gemeinde Perlin mit gerade mal 400 Einwohnern. Der zuständige Landkreis hatte die Kreisumlage auf 43,67 Prozent festgelegt. Umgerechnet waren das für die Gemeinde rund 96.000 Euro. Eine mehr als stolze Summe, wie der Bürgermeister und das Gemeindeparlament befanden. Denn schon seit Jahren bleibt der Gemeinde somit für freiwillige Ausgaben faktisch kein Cent übrig. Im Schnitt seien es weniger als 5 Prozent der Gesamteinnahmen gewesen, so die Gemeinde Perlin.

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