Streusalz in Berlin kippt ein Gericht die Verfügung des Senats
Ob Streusalz im Winterdienst eingesetzt wird, regeln oft Satzungen in Kommunen.
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Glätte

Streusalz in Berlin: Gericht kassiert Freigabe

Trotz des Glatteis-Chaos auf Berlins Bürgersteigen und Radwegen hat das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung die Streusalz-Erlaubnis des Senats gekippt. Privatpersonen dürfen ab jetzt wieder kein Salz mehr streuen. Zahlreiche Berliner stürzten in den vergangenen Wochen schwer, die Notaufnahmen kamen an die Grenzen ihrer Kapazitäten.

Spiegelglatte Gehwege, volle Notaufnahmen und Rettungswagen im Dauereinsatz – Berlin rutscht aus. Eisregen und Minusgrade haben Bürgersteige und Nebenstraßen in gefährliche Rutschbahnen verwandelt, die Notaufnahmen sind voll von gestürzten und zum Teil schwerverletzten Menschen. Der Senat reagierte nach langem Abwarten mit einer pauschalen Lösung: Streusalz sollte vorübergehend erlaubt werden. Diese Lösung ist nun wieder vom Tisch. Denn es wurde dagegen geklagt - mit Erfolg.

Streusalz-Verbot für Privatpersonen in Berlin gilt wieder

Der Naturschutzbund Berlin hat seine Klage gegen die Allgemeinverfügung zum Einsatz von Tausalz gewonnen. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin.  Damit ist der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen in Berlin ab sofort wieder untersagt. Die Berliner Stadtreinigung darf allerdings Streusalz weiterhin einsetzen, so wie es das Straßenreinigungsgesetz vorsieht.

Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte das Streusalzverbot am 30. Januar per Allgemeinverfügung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Begründet wurde das mit der anhaltenden Glätte auf Berliner Gehwegen. Die Regelung sollte bis zum 14. Februar gelten. Erlaubt sein sollte dabei nicht nur klassisches Streusalz, sondern auch Speisesalz oder sogar Salz für Geschirrspüler. 

Extreme Glätte hebelt Gesetz nicht aus

Der Umweltverband Nabu warf den Verantwortlichen in Berlin vor, geltendes Recht auszuhebeln. Die Geschäftsführerin des Naturschutzbundes Berlin, Melanie von Orlow, nannte ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage inakzeptabel. Die Freigabe hat ihrer Ansicht nach einen problematischen Präzedenzfall geschaffen. Kritisiert hat der Verband auch, dass aus der Senatsverwaltung sogar Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen wurde, obwohl es sich dabei chemisch ebenfalls um Natriumchlorid handelt.

Nabu: Streusalz hat Lage nicht verbessert

Nach Einschätzung des Nabu war die Maßnahme weder notwendig noch geeignet. Trotz der zeitweisen Freigabe hätten die Berliner Stadtreinigung und die Grünflächenämter überwiegend mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt gearbeitet. Streusalz habe keinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lage geleistet. Auch deshalb trage das Argument des Senats nicht, die Gefahrenlage lasse sich nur mit einer pauschalen Salzfreigabe beherrschen.

Richter kritisiert formale Fehler der Senatsverwaltung

Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Nabu Recht:  Es fehle die Gesetzesgrundlage. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts rügte zudem, dass die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr und Klimaschutz es versäumt habe, die sofortige Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung schriftlich zu begründen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Berlin will Straßenreinigungsgesetz ändern

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner drängt nun darauf, dass Berlin das Straßenreinigungsgesetz möglichst schnell ändert. Es müsse möglich werden, bei extremen Wetterbedingungen rasch und wirksam gegen Eisglätte auch auf Gehwegen vorzugehen. Die CDU hat mit dem Koalitionspartner SPD inzwischen einen Gesetzesentwurf im Abgeordnetenhaus eingebracht. 

Eisglatte Gehwege werden zum Verhängnis

Die Berliner Stadtreinigung darf weiterhin Streusalz einsetzen. Sie räumt Straßen und Radwege, für die Gehwege vor den Häusern sind aber die Eigentümer zuständig. Doch auch entlang von Spielplätzen und anderen öffentlichen Plätzen schlittern die Berliner immer noch über eine gefährliche Eisdecke auf dem Gehweg.

Streusalzverbot eine Berliner Ausnahme?

Berlin ist mit seinem Streusalzverbot kein Sonderfall. In vielen Bundesländern ist der Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten oder stark eingeschränkt. Kommunen regeln den Winterdienst über Satzungen, die Streusalz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen erlauben, etwa bei Eisregen, starken Steigungen oder besonders gefährlichen Stellen. So wird es unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg gehandhabt.  Eine pauschale Freigabe für ganze Stadtgebiete ist unüblich.

Die Umweltschäden durch Streusalz sind seit Langem bekannt. Salz gelangt in den Boden, stört den Nährstoffhaushalt von Pflanzen und schädigt insbesondere Straßenbäume häufig zeitverzögert. Tiere leiden unter entzündeten Pfoten und Schleimhäuten. Zudem trägt Streusalz zur Versalzung des Grundwassers bei. Hinzu kommen Korrosionsschäden an Straßen, Brücken, Fahrzeugen und Leitungen, die für Kommunen erhebliche Folgekosten verursachen. 

Streusalz ist knapp in Deutschland

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Streusalz ist nicht unbegrenzt verfügbar. In den vergangenen Wintern kam es regional immer wieder zu Engpässen. Kommunen berichten von knappen Lagerbeständen, steigenden Preisen und Lieferproblemen. In solchen Situationen wird Streusalz vor allem für Hauptverkehrsstraßen, Brücken und wichtige Infrastrukturen vorgehalten. Eine zusätzliche Freigabe für private Haushalte kann diese Versorgung weiter belasten.

Hier finden Sie die Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin zum Streusalz.