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Investitionsstau bei der Straßensanierung
© VanderWolf Images/shutterstock

Bei der Straßensanierung herrscht weiter Investitionsstau

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
23. April 2019
Schlaglöcher, fehlende Fahrbahnmarkierungen und bröckelnde Brücken - Die Sanierung der kommunalen Infrastruktur benötigt hohe Investitionen. Niedersachsen schlägt nun Alarm: Das Land gebe zu wenig Geld an die Kommunen ab. Doch das ist nicht das einzige Problem.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) beklagt: Um die Straßen und Brücken in Niedersachsen sanieren zu können, seien mindestens vier Milliarden Euro nötig. Die Landesregierung habe den Kommunen im Koalitionsvertrag jährlich eine Milliarde Euro zugesagt, auf die die Kommunen bisher jedoch vergeblich warteten. Das Land gibt unterdessen zu bedenken, dass es den Kommunen derzeit järhlich 75 Millionen Euro zur Verfügung stelle. Davon seien im Jahr 2018 jedoch über 36 Millionen Euro gar nicht abgerufen worden. Ein Investitionsstau, der der Sanierung im Weg steht.

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Warum kommt es zum Investitionsstau?

Wie an so vielen Stellen, an denen sich die Investitionen stauen, stehen auch hier rechtliche, bürokratische und personelle Probleme im Weg. Ein Problem ist der Fachkräftemangel. Häufig verzögert sich der Baubeginn, weil die Baufirmen aufgrund guter Auftragslage nicht zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen können. Tiefbauunternehmen seien völlig ausgelastet und könnten sich die am besten bezahlten Aufträge rauspicken. Ein weiteres Problem sind Schwierigkeiten im Ausschreibungsverfahren. Deshalb drängt Thorsten Bullerdiek vom NSGB auf eine Vereinfachung des Vergaberechts. Besonders für mittelständische Unternehmen sei das aktuelle Vergaberecht oft eine Hürde, sich an Ausschreibungen zu beteiligen.

NRW will den Straßenbau stärker fördern, um die Verbesserung der Infrastruktur besonders auch in strukturschwachen Kommunen anzukurbeln.

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Was die Straßensanierung verzögern kann

Dazu kommen noch einige, häufig für die Kommunen nicht vorhersehbare Unwägbarkeiten, wie Rechtsstreitigkeiten, Schwierigkeiten im Ausschreibungsverfahren, zeitliche Verzögerungen durch Einsprüche von Verkehrsbehörden oder auch der Polizei, witterungsbedingte Bauverzögerungen, Stillstandzeiten bei Baustellen oder auch vom Antragsteller wegen fehlender Eigenmittel nicht begonnene Bauvorhaben.

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