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Urteil zum Thema Vorsteuerabzug am Beispiel des Baus einer Brücke
Urteil zum Thema Vorsteuerabzug am Beispiel des Baus einer Brücke
© 123rf

Urteil stärkt Gemeinde

Recht Aktuell: Vorsteuerabzug für Kommunen

von Thomas Lachera
Gastautor, Steuerberater
29. März 2022
Der Bundesfinanzhof hat einer Gemeinde den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Herstellung einer Brücke, Teile des Besucherzentrums, der Beschilderung der Wanderwege, der Einweihung der Brücke, den Internetauftritt und die Öffentlichkeitsarbeit zugestanden. Eine gute Nachricht auch für andere Kommunen! Unser Steuerexperte erklärt die Details!

Bereits im April 2021 hatten wir über den Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Mehrzweckhalle und eines Parkplatzes in dessen deren unmittelbarer Nähe berichtet: 

Bei der Vorsteuer drohen für Kommunen Rückforderungen - Tipps vom Steuerexperten

Recht Aktuell: Die Gemeinde und die Vorsteuer

Wenn die Stadthalle an Externe vermietet wird - Fallstricke rund um die Vorsteuer - Recht Aktuell zeigt einen konkreten Fall - Wann Rückforderungen drohen
MEHR

Der Bundesfinanzhof hat in dem am 17. März 2022 veröffentlichten Urteil (BFH, Urteil v. 20.

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