
Urteil zum Thema Vorsteuerabzug am Beispiel des Baus einer Brücke
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Urteil stärkt Gemeinde
Recht Aktuell: Vorsteuerabzug für Kommunen
Der Bundesfinanzhof hat einer Gemeinde den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Herstellung einer Brücke, Teile des Besucherzentrums, der Beschilderung der Wanderwege, der Einweihung der Brücke, den Internetauftritt und die Öffentlichkeitsarbeit zugestanden. Eine gute Nachricht auch für andere Kommunen! Unser Steuerexperte erklärt die Details!
Bereits im April 2021 hatten wir über den Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Mehrzweckhalle und eines Parkplatzes in dessen deren unmittelbarer Nähe berichtet:
Der Bundesfinanzhof hat in dem am 17. März 2022 veröffentlichten Urteil (BFH, Urteil v. 20.