
Finanzen
Sondervermögen: Alles, was Sie wissen müssen
Was hat der Bundestag zum Sondervermögen beschlossen?
Am 12. September 2025 fand im Bundestags die erste Lesung zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz statt. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Länder und Kommunen die 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur-Investitionen nutzen können.
Bereits am 18. März 2025 hatte der Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen. Sie ermöglicht ein Sondervermögen für Infrastrukturausgaben und Klimaschutz, um Länder und Kommunen finanziell zu entlasten. Es soll 500 Milliarden Euro umfassen und gezielt zur Bewältigung aktueller Herausforderungen bereitgestellt werden, etwa im Bildungs-, Infrastruktur- und Energiebereich. Dazu soll die Investitionsspritze die Wirtschaft ankurbeln. Der Bundestag hat dem Sondervermögen am 21. März zugestimmt. Das von CDU und SPD eingebrachte Schuldenpaket soll über Kredite finanziert werden. Das Paket wurde noch vom Bundestag in alter Besetzung beraten und abgestimmt. Mehr Informationen.
Was kritisiert der Bundesrechnungshof?
Der Bundesrechnungshof bemängelt die mangelnde Transparenz bei Sondervermögen. Er warnt vor einer „Parallelverschuldung“ außerhalb der regulären Haushalte und kritisiert, dass dadurch die Kontrolle des Bundestages über Staatsausgaben geschwächt wird. Seine Kritik äußerte der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Er bezeichnete den Gesetzesentwurf als substanzlos. Nicht nur die hohe Verschuldung beklagt er, er zweifelt auch an der Wirkung: Es könne passieren, dass das Geld nicht für neue Investitionen verwendet wird.
Was rügt der Bund der Steuerzahler?
Der Bund der Steuerzahler warnt, dass geplante Investitionen aus dem regulären Bundeshaushalt ins Sondervermögen (oder in den Klima- und Transformationsfonds) verschoben werden, statt dass wirklich zusätzliches Geld investiert wird. Damit würden nur bestehende Haushaltsverpflichtungen umdeklariert. Er warnt davor, dass ein erheblicher Teil der „neuen“ Mittel nicht wirklich neue Projekte ermöglichen, sondern bestehende Planungen, die sowieso vorgesehen oder geplant waren, nur anders finanziert werden. Zum Teil werden Ausgaben verschoben, sodass der Nettoeffekt gering sei. Der Vorsitzende des Verbandes, Reiner Holznagel, geht davon aus, dass das Sondervermögen für die Infrastruktur zu überflüssigen Projekten auf Landes- und Kommunalebene führen werde. "Das Sondervermögen wird zum staatlichen Selbstbedienungsladen", so seine Prognose.
Wie soll das Geld verteilt werden?
100 Milliarden Euro werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Er setzt sich, grob gesagt, aus Steueraufkommen und Einwohnerzahl zusammen. Dabei erhält das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen rund 21.1 Prozent, Bayern etwa 15,7 Prozent und Baden-Württemberg etwa 13,1 Prozent. Die geringsten Mittel gehen an Mecklenburg-Vorpommern (1,9 Prozent), das Saarland (1,8 Prozent) und Bremen (0,9 Prozent). Die Länder entscheiden dann, wie viel Geld sie an die Kommunen weitergeben. In einigen Bundesländern gibt es bereits Pläne dazu: So sollen die Kommunen im Saarland 60 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen erhalten. Ein Teil davon wird für ein kommunales Schwimmbadprogramm verwendet. Niedersachsen will "mindestens 60 Prozent" an die Kommunen geben, Schleswig-Holstein 62,5 Prozent und Rheinland-Pfalz 60 Prozent.
Was fordern die Kommunen?
Die Kommunen verlangen, dass die Mittel nicht im Länderhaushalt „versickern“, sondern direkt und unbürokratisch vor Ort ankommen. Zudem pochen sie auf Planungssicherheit durch langfristige Zusagen, damit Projekte verlässlich umgesetzt werden können. Die Spitzenverbände der Städte und Gemeinden fordern, dass 70 Prozent bis 75 Prozent des Geldes an die Länder an die Kommunen weitergereicht werden. Denn in den Kommunen finden auch 70 Prozent bis 80 Prozent aller Investitionen statt und der Investitionsrückstand ist so hoch wie noch nie: Im Vergleich zum Vorjahr hat er um 15,9 Prozent auf 215,7 Milliarden Euro zugenommen. Besonders groß ist die Misere bei den Schulgebäuden, wie aus dem "KfW-Kommunalpanel 2025" hervorgeht. Im Gesetzesentwurf ist nicht festgelegt, wie viel die Länder an die Kommunen weitergeben müssen.
Wofür wollen die Kommunen das Geld verwenden?
Die Kommunen planen, das Geld aus dem Sondervermögen vor allem in die Sanierung von Schulen, den Ausbau von Kitas, die Modernisierung von Infrastruktur sowie in Klimaschutz- und Energieprojekte zu investieren. Auch die Digitalisierung und Klimaschutz-Projekte sollen vorangetrieben werden. Fließen soll auch Geld in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Wie ist der Zeitplan?
Der Bundestag wird das Gesetz weiter beraten. In dieser Woche tagt das Parlament am 16., 17. und 18. September. Der Bundesrat soll nach einem Beschluss des Bundestages dann voraussichtlich Mitte Oktober dem „Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz“ zustimmen. In ihrer ersten Stellungnahme hatte die Länderkammer sich besorgt gezeigt, dass die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen nicht ausreichen würden, den riesigen Investitionsstau vollständig abzuarbeiten. Mehr Informationen aus dem Bundesrat dazu.