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  4. Urteil Kommune muss Straßenbaubeiträge erheben!
Bei Straßenbaubeiträgen gibt es immer wieder Streit zwischen den Parteien
Bei Straßenbaubeiträgen gibt es immer wieder Streit zwischen den Parteien
© 123rf

Urteil Kommune muss Straßenbaubeiträge erheben!

von Christian Erhardt
Chefredakteur | KOMMUNAL
4. Juni 2019
Dieses Urteil hat Auswirkungen auf Kommunen in fast ganz Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte und Gemeinden nicht ohne Weiteres auf Straßenbaubeiträge verzichten dürfen. Konkret kann der Landkreis als Aufsichtsbehörde auf die Erhebung bestehen.

Straßenbaubeiträge sind ein teures Ärgernis für Hausbesitzer. Immer wieder kommt es zu Abgaben, die weit über 10.000 Euro liegen. Sei es, weil die kommunale Satzung bei der Abrechnung Besonderheiten vorsieht (etwa die Länge der Hausfront) oder weil es sich um ein Eckgrundstück handelt. Die meisten Kommunen haben in ihren Satzungen inzwischen für solche Fälle vorgesorgt, bemühen sich hier um möglichst geringe Beiträge. Und dann gibt es die Städte, die am liebsten ganz auf die Straßenbaubeiträge verzichten möchten, das Geld lieber aus dem Stadtsäckel nehmen.

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