Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Urteil Kommune muss Straßenbaubeiträge erheben!
Bei Straßenbaubeiträgen gibt es immer wieder Streit zwischen den Parteien
Bei Straßenbaubeiträgen gibt es immer wieder Streit zwischen den Parteien
© 123rf

Urteil Kommune muss Straßenbaubeiträge erheben!

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
4. Juni 2019
Dieses Urteil hat Auswirkungen auf Kommunen in fast ganz Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Städte und Gemeinden nicht ohne Weiteres auf Straßenbaubeiträge verzichten dürfen. Konkret kann der Landkreis als Aufsichtsbehörde auf die Erhebung bestehen.

Straßenbaubeiträge sind ein teures Ärgernis für Hausbesitzer. Immer wieder kommt es zu Abgaben, die weit über 10.000 Euro liegen. Sei es, weil die kommunale Satzung bei der Abrechnung Besonderheiten vorsieht (etwa die Länge der Hausfront) oder weil es sich um ein Eckgrundstück handelt. Die meisten Kommunen haben in ihren Satzungen inzwischen für solche Fälle vorgesorgt, bemühen sich hier um möglichst geringe Beiträge. Und dann gibt es die Städte, die am liebsten ganz auf die Straßenbaubeiträge verzichten möchten, das Geld lieber aus dem Stadtsäckel nehmen. Hier jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. 

So ist die Regelung bei Straßenbaubeiträgen 

Eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland ohnehin nicht. Je nach Bundesland oder Gemeinde ist es unterschiedlich, ob Straßenbaubeiträge gezahlt werden müssen oder nicht. Der Trend geht zwar dahin, die Beiträge abzuschaffen, zu deckeln oder durch wiederkehrende Beiträge zu verhindern, dass ein Anwohner einmalig massiv zur Kasse gebeten wird. Keine Beiträge gibt es aber nur in Hamburg, Bayern, Berlin und Baden-Württemberg sowie in Bremen - übrigens im Gegensatz zu Bremerhaven, das ja zum Bundesland Bremen gehört. Drei Länder wollen sie aktuell rückwirkend abschaffen: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen. Vier Länder überlassen eine Erhebung - teils unter Vorgaben - den Kommunen. Nämlich Schleswig-Holstein, Sachsen, Hessen und das Saarland. 

Um genau einen solchen Fall ging es nun vor dem Bundesverwaltungsgericht. Das Land Hessen gehört generell zu den Bundesländern, die den Kommunen überlassen, ob sie Straßenbaugebühren erheben wollen oder nicht. Zumindest in der Theorie. Denn in der Praxis haben die Richter nun gegen eine Kommune entschieden. 

Straßenausbau -Beiträge: Straße saniert – Kommune ruiniert?

Kommunalabgabengesetze der Länder flexibilisieren - statt Straßenausbau beitragsfrei machen - alles andere schadet der Autonomie der Kommunen. Ein Kommentar!
MEHR

Das ist der konkrete Streitfall

Die Stadt Schlitz in Hessen hat seit Jahren finanzielle Probleme, hat mit Haushaltsdefiziten zu kämpfen. Auf den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung wollte sie trotz der Finanznöte aber verzichten. Daher schritt die Kommunalaufsicht ein, verpflichtete die Gemeinde, die Straßenbaubeiträge zu erheben. Das sah die Stadt nicht ein. Sie erließ zwar eine Satzung. Allerdings sah diese deutlich höhere Gemeindeanteile vor, als eigentlich zulässig. Sie wollte also von ihren Bürgern weniger Geld kassieren. So wurden laufende Ausbaumaßnahmen etwa in der Satzung komplett außen vor gelassen. Das ließ sich die Kommunalaufsicht nicht bieten und änderte die Satzung eigenhändig. Die Stadt Schlitz zog daraufhin vor Gericht.

Dort kassierte sie nun eine Niederlage. Denn das Bundesverwaltungsgericht urteilte: "Kommt eine Gemeinde ihrer landesrechtlichen Verpflichtung zum Erlass einer entsprechenden Satzung nicht nach, kann die Kommunalaufsicht sie verpflichten und erforderlichenfalls eine esetzeskonforme Satzung im Wege der Ersatzvornahme erlassen", heißt es dort wörtlich. Das Vorgehen sei mit der "Gewährleistung gemeindlicher Selbstverwaltung" vereinbar. Damit hat das Gericht die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs von vor einem Jahr im gleichen Fall bestätigt. Das Revisionsverfahren blieb somit ohne Erfolg. 

Straßenausbaubeiträge in Brandenburg wieder vom Tisch

Straßenausbaubeiträge: Wer erhebt sie noch – und wie wird die Abschaffung kompensiert?

Welchen Stellenwert haben Straßenausbaubeiträge und was passiert, wenn sie abgeschafft werden?
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Warum Deutschlands Kommunen auf die nächste Krise schlechter vorbereitet sind, als viele Bürgermeister glauben -und was Kommunen konkret tun können
    Tipps einer Expertin

    Blackout, Chaos, Kontrollverlust?

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Das Heizungsgesetz könnte Vermieter zur Eigennutzungskündigung nötigen - der Gesinnungs-TÜV im Baugesetzbuch ist derweil vom Tisch - die neuesten Entwicklungen im Überblick...
    neue Sorge für Kommunen

    Heizgesetz treibt Mieter aus den Wohnungen

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Während Berlin diskutiert, handeln Bürgermeister und Landräte längst. Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger, Bezahlkarten für Flüchtlinge, harte Sparmaßnahmen: Warum die letzten echten Reformer Deutschlands in den Rathäusern sitzen
    Die letzten Reformer

    Deutschlands Bürgermeister retten den Staat

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Recht aktuell

    So gehen Kommunen richtig mit Spenden um

    von Dr. Maximilian Dombert
  • OVG Rheinland-Pfalz

    Zwangs-Betreuungspause in Kita erlaubt

    von Gudrun Mallwitz
  • Recht aktuell

    Bauturbo gilt auch für die Bundeswehr

Neuester Inhalt

  • Instagram und Co

    Bürgernähe per Social Media - wie Augsburg Reichweite schafft

    von Dorothea Walchshäusl
  • Pläne aus Baden-Württemberg

    Shared-Service-Center: Weniger Verwaltungs-Klein-Klein, mehr Bündelung

    von Dr. Ilona Benz
  • Kennzahlen

    Wie Kennzahlen im Naturschutz helfen können

    von Annette Lübbers

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp