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Beim Straßenausbau kommt es auf die Lastenverteilung zwischen Kommune und Bürger an
Beim Straßenausbau kommt es auf die Lastenverteilung zwischen Kommune und Bürger an
© 123rf

Straßenausbau mit Weitblick und Feingefühl

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
22. März 2019
Niedersachsen scheint in Sachen Straßenausbaubeiträge einen Kompromiss gefunden zu haben, der sowohl den Kommunen als auch den Anwohnern gerecht wird. Die Idee sollte sich deutschlandweit durchsetzen, meint Christian Erhardt.

Unter der Überschrift „Straße saniert – Kommune ruiniert“ habe ich im vergangenen Jahr in diesem Leitartikel die Mainstream Politik vieler Bundesländer in Sachen Straßenausbaubeiträge kritisiert. Immer kurz vor Landtagswahlen werden die Anwohnerbeiträge abgeschafft, die Finanzierung bleibt aber wischi-waschi, die Städte und Gemeinden dürfen es ausbaden. 

Darum ist es heute an der Zeit, ein Bundesland auch mal ausdrücklich zu loben.In Niedersachsen hat die Landesregierung ein Konzept vorgelegt, das deutschlandweit Schule machen sollte. Der Grundgedanke: Wird eine Straße saniert, fallen für den Bürger nicht umgehend hohe Kosten an, sondern es erfolgt eine Ratenzahlung auf 20 Jahre. Ratenzahlungsmöglichkeiten gibt es zwar auch schon anderswo. Schleswig-Holstein etwa bietet ein solches Modell an.  In Rheinland-Pfalz gibt es ähnliches indirekt über eine scheibchenweise Vorauszahlung. Dieses Modell setzt aber eine lange Vorplanungsphase voraus, die nicht nur bürokratisch sondern vor allem auch unflexibel ist. Andere Bundesländer bieten Ratenzahlungen für „Härtefälle“ an, wieder eine Definitionsfrage und wieder mit massivem bürokratischen Aufwand verbunden. Die Details stehen in Niedersachsen zwar noch nicht fest, aber erwarten dürfen wir von der Landesregierung, dass es sich um eine zinslose Ratenzahlung handelt. Dann geht die Kommune zwar in Vorleistung, hat aber regelmäßige Einnahmen in den Folgejahren, die sie etwa für die Instandhaltung der Straßen verwenden kann.

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Genau das ist mein zweites großes Lob, das ich heute an die rot-schwarze Landesregierung vergebe.Sie macht dem Vorwurf vieler Bürger den Garaus, die sich beschweren, dass die Kommune zuvor die Straße über lange Zeit hat verfallen lassen. Denn laut dem neuen Gesetzesentwurf muss die Kommune nachweisen, dass sie die Straße in den vergangenen Jahren ordnungsgemäß in Schuss gehalten hat. Das ist Voraussetzung für ein gutes Miteinander von Bürgern und Kommune. Es kann nicht sein, wie vor allem in Bayern immer wieder von Anwohnern moniert wurde, dass jahrzehntelang nicht investiert wird und dann der Bürger die Kosten stemmen soll. Es ist immer ein Geben und ein Nehmen. An dieser Stelle könnte die Landesregierung in Niedersachsen sich übrigens, wenn sie es wirklich ernst meint, noch ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen nehmen. Dort hat der Gesetzgeber soeben beschlossen, die Förderung für den Straßenbau endlich zu verbessern. Um der Flickschusterei ein Ende zu setzen, sollen die Kommunen künftig 70 statt bisher 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezahlt bekommen, finanzschwache Kommunen sogar 75 Prozent. 

Ob das reichen wird, sei dahingestellt. Aber zumindest hat Landespolitik endlich das Grundproblem erkannt. So sehr etwa das Modell in Schleswig-Holstein nach „Selbstverantwortung“ klingt, so sehr legt es den Kommunen am Ende doch die Handschellen an. Dort gilt: Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie Ausbaubeiträge erhebt oder nicht. Das Ergebnis: Die „reichen“ Kommunen scheuen den Konflikt mit den Bürgern, kaufen sich frei und die „finanzschwachen“ müssen den Bürger zwangsweise zur Kasse bitten. Eine Spirale nach unten, wenn der Bürger dann lieber in die „wohlhabendere“ Nachbarkommune zieht. Ein Problem, das aber auch in Niedersachsen nicht gelöst ist, denn auch dort dürfen die Kommunen den Kostenanteil der Bürger selbst bestimmen. 

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Aber zurück zur Lobhudelei.Wenn ich schon dabei bin, dann gleich noch ein Lob für die Erkenntnis, dass bei großen Grundstücken und Eckgrundstücken künftig nur noch „ein Teil der Fläche“ angerechnet werden soll. Das vermeidet Ungerechtigkeiten. Zumindest in der Theorie. Hier dürfen wir gespannt bleiben, wie das Ausführungsgesetz am Ende tatsächlich aussieht. Bekanntlich schafft es ein Gesetzentwurf eher selten komplett unverändert durch den Landtag. Meist meinen diverse „Fachleute“ noch, sie müssten diverse Sonderregelungen, Zusätze und Ausnahmetatbestände einbauen, was es nicht selten wieder bürokratisch und unübersichtlich macht. Genau das ist meist das Grundproblem. Jeder neue Ausnahmetatbestand, der möglichst soziale Unwuchten ausgleichen soll, schafft wieder neue Ungerechtigkeiten an anderer Stelle. Vor allem aber, dass wieder geprüft, gerechnet und dem Bürger erklärt werden muss. Irgendwer wird immer den Nachteil haben, das liegt leider in der Natur der Sache. Also Finger weg von dem Gesetz, ab damit in den Landtag und beschließen!

KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt nimmt kein Blatt vor den Mund - seinen wöchentlichen Newsletter erhalten Sie kostenfrei! JETZT ANMELDEN!
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