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  4. Kommunen dürfen keine Verpackungssteuer erheben
Das Verwaltungsgericht muss über die Rechtmässigkeit der Verpackungssteuer in Tübingen entscheiden - mehrere Kommunen warten mit Spannung auf den Richterspruch
Das Verwaltungsgericht muss über die Rechtmässigkeit der Verpackungssteuer in Tübingen entscheiden - mehrere Kommunen warten mit Spannung auf den Richterspruch
© 123rf

Urteil des Verwaltungsgerichts

Kommunen dürfen keine Verpackungssteuer erheben

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
30. März 2022
Es ging im Kern um die Frage, welche Steuern eine Kommune in Eigenregie erheben darf. Die Stadt Tübingen hatte eine Verpackungssteuer eingeführt - einer der Hauptzahler im Ort wäre der Konzern Mc Donalds gewesen. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht. Und bekam nun recht.

Die Verpackungssteuer hatte die Stadt Tübingen Anfang des Jahres eingeführt. Seither zahlen Imbisse und Fastfood-Restaurants eine Abgabe von 50 Cent pro Wegwerf-Becher oder Pappschachtel. Pro Mahlzeit werden maximal 1,50 Euro fällig. Die kommunale Steuer hatte zuvor der Gemeinderat auf einen Antrag der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters hin beschlossen. Den Original-Antrag der Verwaltung finden Sie HIER im Original als pdf zum Herunterladen: 

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