Wärmepumpe
Wärmepumpen können Öl- und Gasheizungen ersetzen.
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Heizwende

Wärmeplanungs-Gesetz im Kabinett beschlossen

Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes ist jetzt vom Bundeskabinett abgesegnet worden. Alle rund 11.000 Kommunen Deutschlands sollen demnach künftig eine Wärmeplanung vorlegen, damit Bürger und die Unternehmen wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung lokal zu rechnen ist. Welche Daten der Bürger sollen dazu erhoben werden? Auch das regelt das Gesetz, das Ende September im Bundestag beraten werden soll.

Seit Monaten wird an den Gesetzen zur Wärmewende gearbeitet. Jetzt hat das Bundeskabinett dem vom Bundesbauministerium und dem Klimaschutzministerium  eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Er sieht auch in der beschlossenen Kabinettsfassung vor, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne vorlegen müssen: Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) spätestens bis 1. Januar 2026, die restlichen Kommunen spätestens bis 30. Juni 2028. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen und dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können. 

Wärmeplanung: Welche Daten dürfen erhoben werden?

Was die Datenerhebung betrifft: Das Gesetz sieht vor, dass Endenergieverbrauch von Gas und Wärme nur erheben werden dürfen, soweit sie keine personenbezogenen Daten beinhaltet. Zum Zwecke der Wärmeplanung dürfen Daten bei Statistikämtern, in Plattformen von Bundes- oder Landesbehörden sowie aus dem Gebäuderegister, Grundbuch oder Liegenschaftskataster und sonstigen öffentlichen Datenbanken oder Netzwerken erhoben werden. "Es werden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen", verspricht Bundesbauministerin Klara Geywitz.

Zeitlicher Fahrplan für Wärmewende

Im Gesetzesentwurf ist das Ziel festgelegt, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Das Wärmeplanungsgesetz enthält auch die Verpflichtung, Fahrpläne für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze zu erstellen.

Bund bezuschusst Wärmepläne der Kommunen

„Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird", sagte Bauministerin Klara Geywitz. "Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig." Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz gibt es Änderungen des Baugesetzbuchs, um die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, kündigte Geywitz an.

Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme

„Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten", sagte Klimaschutzminister Robert Habeck. Das Wärmeplanungsgesetz enthalte Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Habeck kündigte an:  "Im bundesweiten Durchschnitt soll im Jahr 2030 der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme 50 Prozent betragen. 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein. “

Der Bundestag will den Gesetzesentwurf nach der Sommerpause am 29. September  beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf in der Kabinettsfassung als PDF: