Schild Wärmepumpe statt Ölheizung
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Zuschüsse

Wärmepläne und Heizungstausch: die Förderprogramme

Zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung stellt die Bundesregierung den Kommunen 500 Millionen Euro über den Klima- und Transformationsfonds bereit. Zudem stehen im kommenden Jahr knapp 19 Milliarden Euro für die Sanierung und den Neubau im Gebäudebereich zur Verfügung. Mit weitere 70 Millionen Euro soll die energetische Stadtsanierung gefördert werden, kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz an. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden – die Heizungen sollen umgerüstet werden. Ein kleiner Überblick über mögliche Förderungen für Kommunen und Bürger.
Aktualisiert am 16. August 2023

Künftig sollen in Deutschland nur noch moderne, zukunftsfähige Heizungen auf einer Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Beim Einbau von neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden dürfen fossile Energien bis spätestens im Jahr 2045 partiell noch weiter genutzt werden. Das jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Wärmeplanungsgesetz, das Ende September im Bundestag beraten wird, sieht vor: 2030 soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme 50 Prozent betragen, 2045 will Deutschland klimaneutral sein.

Heizungen und Wärmepläne - was wird wie gefördert?

Wie aber sollen Kommunen und Bürger die Wärmewende in relativ kurzer Zeit wuppen? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Die Verwirrung und Unsicherheit sind groß, denn noch steht die Entscheidung des Bundestages über die geplanten Gesetze aus. Sie sollen nach der Sommerpause im September beraten werden. Der Bundestag sollte bereits im Juli über das umstrittene Heizungsgesetz entscheiden. Der Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht  stoppte das Gesetz vorläufig. Die obersten Richter entschieden, dass die Bundesregierung dem Parlament mehr Zeit für die Beratungen einräumen muss. Die von der Ampelkoalition eingeräumte kurze Zeit zur Stellungnahme und zur Diskussion kritisierten auch die Kommunen scharf.

Wie sieht es nun mit den Förderungen zu den verpflichtenden kommunalen Wärmeplänen und zum Heizungstausch aus? Für Kommunen interessant: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit der Bundesförderung für effiziente Wärmnetze (BEW) den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie die Transformation und den Ausbau bestehender Wärmenetze. Auch der Ausbau bereits treibhausgasneutraler Netze kann durch die BEW gefördert werden. Mehr Informationen zur BEW und einen Hotline-Kontakt finden Sie hier!

Weitere Fördermöglichkeiten für Wärmenetze bieten grundsätzlich die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Dort wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes gefördert, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen erfolgt. Die Einzelmaßnahmen adressieren dabei Gebäudenetze die nach Umsetzung der Maßnahmen aus maximal 16 Gebäuden bzw. maximal 100 Wohneinheiten bestehen. Auch der Anschluss an ein Gebäude beziehungsweise Wärmenetz ist förderfähig. Die genauen Fördermöglichkeiten hängen dabei vom Einzelfall ab. Weitere Informationen zu Wärmeerzeugern bei der BEG finden Sie hier.

Landesprogramm Kommunale Wärmepläne

Baden-Württemberg etwa hat ein Landesprogramm aufgelegt.  Das Land unterstützt damit Kommunen, die nicht dazu verpflichtet sind, aber freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Gefördert werden Ausgaben, die bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige Dritte entstehen.  Anträge können nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2025 beim Projektträger eingereicht werden. Zur Mitteilung.

Förderprogramme werden angepasst

Für Kommunen und Bürger interessant: Im Zuge der GEG-Erneuerung soll die Heizungsförderung angepasst werden. Eigentümer sollen demnach eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten. Dazu soll es einen Geschwindigkeitsbonus  für diejenigen geben, die ihre Heizung vor 2028 austauschen. Einkommensschwächere Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen von unter 40.000 Euro sollen zusätzlich 30 Prozent Förderung erhalten.

Die Förderoptionen sollen kombinierbar sein, jedoch auf 70 Prozent Gesamtförderung gedeckelt werden. Geplant ist zudem, die maximal förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro zu begrenzen – aktuell liegen sie bei 60.000 Euro. Bis zu 21.000 Euro Förderung wären demnach möglich.

Günstige KfW-Kredite sollen die Sanierung künftig auch Eigentümern erleichtern, die wegen des Alters oder Einkommens sonst keinen Kredit mehr erhalten. Einen Förderkredit sollen auf Antrag Haushalte bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 90.000 Euro erhalten.

Das neue Förderkonzept wird dem Haushaltsausschuss des Bundestages bis Ende September vorgelegt und dann begleitend zu den Gesetzesänderungen wirksam. Die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) soll weiter­entwickelt werden. Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten, schreibt die KfW.

Hier finden Sie die jeweiligen  Aktualisierungen, was wie gefördert wird!

Heizungsarten Grafik

Der Trend zum Heizen mit erneuerbaren Energien zeigt sich bereits  beim Planen neuer Wohngebäude. 83,1 Prozent der 2022 genehmigten rund 110.700 Wohngebäude sollen ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden. 57 Prozent der im Jahr 2022 gebauten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen. Bei geplanten  Wohngebäuden sollen 83,1 Prozent der 2022 genehmigten rund 110.700 Wohngebäude ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden.