Windräder
Die Regionalplanung zur Windkraft soll künftig nicht mehr vorgehen.
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Gesetz

Windkraft: Kommunen dürfen ohne Regionalplan entscheiden

Künftig dürfen Städte und Gemeinden Windräder aufstellen lassen, ohne dass die Regionalpläne dies vorsehen. Bundestag und Bundesrat haben jetzt eine entsprechende Regelung gesetzlich verankert. Die Verantwortlichen sehen sich allerdings nicht genug an den Plänen beteiligt - und warnen vor den unkalkulierbaren Auswirkungen.

Die Ampelkoalition will die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energie beschleunigen. Jetzt haben Bundestag und Bundesrat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Kommunen künftig mehr Handlungsspielraum beim Aufstellen von Windräder bekommen. Geregelt werden soll dies über eine Änderung des Bundesbaugesetzes. Die Entscheidung fiel in Zusammenhang mit dem Gesetz zum beschleunigten Bau von Flüssiggas-Terminals.

Windkraftanlagen: Gemeinden entscheiden selbst

Konkret bedeutet der Beschluss, den die Parlamentarier getroffen haben und der anschließend die Länderkammer passierte: Auch wenn regionale Planungen keine Windflächen vorgesehen haben, dürfen die Städte und Gemeinden künftig kurzfristig zusätzliche Flächen für Windkraftanlagen bereitstellen. Das klingt erst einmal nach mehr Freiheit. Die Kommunen erhalten nun also mehr eigenen Spielraum. Dennoch stößt die neue Regelung auf massive Kritik - auch beim kommunalen Spitzenverband, etwa in Schleswig-Holstein.

Kritik vom Gemeindetag: Planungen kollidieren 

Der Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, Jörg Bülow, kritisierte gegenüber dem NDR, die Regelung schaffe Unübersichtlichkeit. "Gemeinden könnten mit ihren Planungen kollidieren", sagte Bülow. Das würde dazu führen, dass die Flächen nicht mehr optimal genutzt werden. Am Ende könnten weniger Flächen für Windkraft zur Verfügung stehen. Zudem führte er an, Gemeinden könnten jetzt  unter Druck geraten. Sie müssten entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen oder nicht. Er sieht die Gefahr, dass Konflikte ausbrechen. Die Steuerung über die Regionalpläne habe durchaus Sinn und sorge dafür, dass die Flächen optimal ausgenutzt werden.  

Schleswig-Holstein: Fragen nicht geklärt

Schleswig-Holstein hat in einer Erklärung im Bundesrat darauf hingewiesen, dass Risiken, die den Ausbau erneuerbarer Energien im Land gefährden, nicht auszuschließen sind. Denn offenen Fragen seien nicht in angemessenem Umfang geklärt worden. Das Land sieht anders als bei der Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetz keinen Eilbedarf für die nun getroffene Regelung. Die verkürzte Frist kritisiert auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein. Die Landesregierung wolle den Ausbau der Windkraft weiterhin mit Hilfe von Regionalplänen voranbringen. "Das ist nach unserer Überzeugung weiterhin der beste Weg, um einen Wildwuchs zu verhindern und die Akzeptanz zu erhalten", sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waak dem NDR.

Deutscher Städte und Gemeindebund mahnt guten Dialog an

Die für den Bereich Klimaschutz zuständige Referatsleiterin beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, Marianna Roscher, sagte auf Anfrage zu KOMMUNAL, die Regelung dürfe nicht unüberlegt verwendet werden, sei jedoch von ihrer Grundausrichtung begrüßenswert. "Der neue Paragraf 245e, Absatz 5, Baugesetzbuch stärkt die kommunale Planungshoheit und gewährt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, von den Vorgaben der Raumordnung kurzfristig abweichen zu können. Damit kann der Ausbau der Windenergie vor Ort vorangetrieben werden." Kommunen könnten eigenständig entscheiden und somit die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung und der Stärkung von Industrie- und Gewerbegebieten aktiv nutzen. Roscher betont: "Um hier gute und kohärente Lösungen vor Ort zu finden, bedarf es eines guten Dialogs mit der Landes- und Raumplanung. Diese leistet einen wichtigen Beitrag für den gesteuerten Ausbau der Windenergie."

Hier finden Sie den Beschluss des Bundestags und hier die Dokumente im Bundesrat.