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Ein Facebook-Verbot für Kommunen rückt näher - wer gewinnt im Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der Bundesregierung?
Ein Facebook-Verbot für Kommunen rückt näher - wer gewinnt im Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der Bundesregierung?
© 123rf

Auch Instagram und WhatsApp betroffen

Behörde droht Kommunen mit Facebook-Verbot

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
29. Juni 2021
Es ist ein Brief, der es in sich hat. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat ihn an alle Bundesministerien und die obersten Bundesbehörden geschrieben. Der Inhalt: "Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage ist im Moment nicht möglich". Er sehe alle Behörden in der Pflicht, ihre Facebook-Auftritte zu beenden.

Der Brief des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Thema Facebook, der KOMMUNAL im Original vorliegt, dürfte wieder für viel Wirbel sorgen. Ulrich Kelber fordert darin alle Behörden auf, aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Einsatz von Facebook-Fanpages zu verzichten. Bis Ende des Jahre müssten aus seiner Sicht alle Facebook-Auftritte abgeschaltet werden. Und nicht nur Facebook ist betroffen. Er prüfe auch die Nutzung von Instagram, TikTok und Clubhouse. Das hat Kelber in einem Brief, datiert vom 16. Juni an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden geschrieben. Den Brief können Sie im Original als PDF am Ende dieses Textes herunterladen. 

Das ist der Grund für das mögliche Facebook-Aus 

Kelber argumentiert, dass Facebook nicht bereit sei, seine Datenverarbeitung zu ändern. Genau darüber hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte vor 2 Jahren angekündigt, mit Facebook verhandeln zu wollen. Zu solchen Verhandlungen kam es seiner Aussage nach aber nie. Stattdessen habe Facebook im lediglich das Page-Controller-Abbendumg zugesendet. Das ist eine Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Darin wird die gemeinsame Verantwortung für erhobene Daten auf den Fanpage geregelt. Das findet Kelber, so wörtlich "weiterhin unzureichend". Er spricht daher von "der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzer", weshalb Behörden in der Pflicht seien, ihre Facebook-Auftritte zu beenden. 

Datenschutzbeauftragter droht Behörden mit konkreten Maßnahmen

Kelber Ansage: Wer seine Facebook-Seite als Behörde bis Ende des Jahres nicht stilllegt, dem wird er mit "Abhilfemaßnahmen" begegnen. Tatsächlich hat der Bundesdatenschutzbeauftragte hier einige Befugnisse. Diese sind in der Datenschutzgrundverordnung im Artikel 58 festgelegt. Mit Hilfe dieses Artikels könnte Kelber auch Kommunen den Weiterbetrieb der Facebook-Seiten verbieten. 

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Mehrere Urteile bestätigen die Auffassung des Datenschutzbeauftragten 

Ganz aus der Luft gegriffen ist Kelbers Forderung tatsächlich nicht. Der Europäische Gerichtshof hatte im Sommer vergangenen Jahres auf Betreiben eines österreichischen Datenschutz-Rebellen (Max Schrems) ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Gericht hatte die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" für ungültig erklärt. Die Richter urteilten damals, die USA hätten kein vergleichbares Datenschutzniveau wie die EU. Somit seien die Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff amerikanischer Geheimdienste geschützt. Damit würden zahlreiche US-Digitalkonzerne mit ihren Angeboten gegen die Datenschutzgrundverordnung in Europa verstoßen. 

Schon im September 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht Datenschützern mehr Rechte gegeben. Demnach müssen Behörden nicht die Entscheidung der federführend zuständigen irischen Datenschutzbehörde abwarten. Die ist eigentlich verantwortlich zu klären, ob Facebook und Instagram regelkonform in Europa eingesetzt werden dürfen. Hintergrund: Die Europazentrale von Facebook befindet sich in der irischen Hauptstadt Dublin. 

Betroffen sind auch Instagram, TikTok und vor allem WhatsApp

Die Nutzung von WhatsApp hatte Kelber scho vor einem Jahr als "für Bundesbehörden ausgeschlossen" bezeichnet. Damals gab es aber Widerstand von mehreren Landesdatenschutzbeauftragten. Andere Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass zumindest Kommunen WhatsApp eingeschränkt weiter nutzen dürfen. Welche Rechte seither genau gelten, haben wir in DIESEM Artikel genau aufgelistet und Kommunen damit eine Blaupause für die Nutzung von WhatsApp zur Verfügung gestellt. 

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Doch Kelber will auch diesen Kampf nicht aufgeben. Er betont noch einmal, dass "öffentliche Stellen in besonderem Maß an Recht und Gesetz gebunden seien". Bei der Einhaltung des Datenschutzes komme ihnen daher eine "Vorbildfunktion" zu. Konkret prüfe er daher zur Zeit auch die Apps von Instagram, TikTok und Clubhouse. Die Auswertung der technischen Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. "Erste Ergebnisse zeigen aber, dass auch hier datenschutzrechtliche Defizite bestehen", behauptet Kelber in seinem Brief. 

Der Brief ging wie gesagt zunächst an die Bundesregierung. Diese hat inzwischen auch reagiert - jedoch sehr verhalten. Man habe die "Empfehlungen Kelbers zur Kenntnis genommen" und werde sie prüfen. Die Facebook Seite der Bundesregierung hat mehr als eine Million Abonnenten. 

HIER FINDEN SIE DEN BRIEF DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN IM ORIGINAL 

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