Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Neues Urteil zur Kreisumlage
Wie viel Kreisumlage darf der Landkreis von der Gemeinde nehmen?
Wie viel Kreisumlage darf der Landkreis von der Gemeinde nehmen?
© 123rf

Neues Urteil zur Kreisumlage

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
3. Juni 2019
Die Kreisumlage ist der wohl größte regelmäßige Streitpunkt zwischen kreisangehörigen Gemeinden und dem jeweiligen Landkreis. Formal sollen damit die Aufgaben bezahlt werden, die der Landkreis im Auftrag der Städte und Gemeinden übernimmt. Häufig etwa der Bau und Unterhalt weiterführender Schulen. Doch oft ist die Umlage aus Sicht der Gemeinden ungerecht und es kommt zur Klage. In Mecklenburg-Vorpommern hat eine kleine Gemeinde zunächst einen Erfolg eingefahren, nun aber doch den Kürzeren gezogen. Vorerst!

Es geht um die kleine Gemeinde Perlin mit gerade mal 400 Einwohnern. Der zuständige Landkreis hatte die Kreisumlage auf 43,67 Prozent festgelegt. Umgerechnet waren das für die Gemeinde rund 96.000 Euro. Eine mehr als stolze Summe, wie der Bürgermeister und das Gemeindeparlament befanden. Denn schon seit Jahren bleibt der Gemeinde somit für freiwillige Ausgaben faktisch kein Cent übrig. Im Schnitt seien es weniger als 5 Prozent der Gesamteinnahmen gewesen, so die Gemeinde Perlin. Mit dieser Zahl zogen sie gegen den Landkreis Nordwestmecklenburg vor Gericht. Schuld sei die zu hohe Kreisumlage, die der Kommune keine Luft zum Atmen lasse.

Kreisumlage ist mitbestimmungspflichtig - oder auch nicht

Finanziele Mindestausstattung heißt in diesem Fall das Zauberwort. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald war zuständig und gab der Gemeinde Recht. Begründung: Die Gemeinde habe einen Anspruch auf eine Mindestausstattung. Und: Der Landkreis habe die Gemeinde vorher nicht angehört - sonst hätte sie wissen können, dass diese Mindestausstattung bei der Kreisumlage nicht mehr gewährleistet ist, so die Schweriner Richter. 

Der Landkreis gab sich damit aber nicht zufrieden, zog vor erneut vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden. Das Urteil doch lässt nun beide Seiten fragend zurück. Denn das Gericht entschied nun, es habe laut dem Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern für den Landkreis keine generelle Pflicht gegeben, die kreisangehörige Gemeinde vor Festlegung der Kreisumlage zu hören. Allerdings nur aufgrund einer speziellen Situation. Es habe sich bei der Festlegung der Kreisumlage um eine Nachtragshaushaltssatzung gehandelt. Der Teufel steckt hier in der Tat im Details. In der Veröffentlichung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es wörtlich: Das Oberverwaltungsgericht geht zwar im Ansatz zutreffend davon aus, dass das Selbstverwaltungsrecht der klagenden Gemeinde nicht nur verletzt wird, wenn die Erhebung der Kreisumlage dazu führt, dass deren finanzielle Mindestausstattung unterschritten wird, sondern auch dann, wenn der Kreis bei der Erhebung der Kreisumlage seine eigenen finanziellen Belange gegenüber den finanziellen Belangen der kreisangehörigen Gemeinden einseitig und rücksichtslos bevorzugt. Bei Festsetzung der Kreisumlage muss der Kreis daher nicht nur seinen eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der von der Kreisumlage betroffenen Gemeinden berücksichtigen. Jedoch lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen, auf welche Weise dies zu erfolgen hat. Es obliegt daher vorrangig dem Landesgesetzgeber festzulegen, ob den Kreis bei Festlegung des Kreisumlagesatzes Verfahrenspflichten treffen und ob solchen Verfahrenspflichten Verfahrensrechte der betroffenen Gemeinden korrespondieren. Soweit derartige Regelungen fehlen, sind die Kreise in der Pflicht, ihr Rechtsetzungsverfahren derart auszugestalten, dass die genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen gewahrt werden.

Kreisumlage

Kreisumlage: Zur Kasse bitte!

Die Kreisumlage führt immer wieder zu Streitigkeiten - Rechtsexperte Janosch Neumann erklärt die rechtlichen Anforderungen.
MEHR

 Bundesverwaltungsgericht verweist die finale Klärung zurück

Jetzt ist wieder das Oberverwaltungsgericht am Zug. Denn das Bundesverwaltungsgericht sagt, das Oberverwaltungsgericht habe nicht geprüft, ob die streitige Kreisumlage dazu führt, dass die finanzielle Mindestausstattung der klagenden Gemeinde wirklich unterschritten wird. In der Tat hatte das Gericht in Greifswald die Frage offen gelassen, wie viele Geld der Kommune am Ende bleiben muss. Sowohl Landrätin Kerstin Weiss als auch Perlins Bürgermesiter Hans-Heinrich-Franck sind mit dem Urteil unglücklich. Weiss erklärte: "Da muss jetzt mal eine grundsätzliche Aussage kommen". Bürgermeister Franck sieht weiter gute Chancen, doch noch zu gewinnen. "Es wurde deutlich, dass wir eigentlich Recht haben, trotzdem geht die Auseinandersetzung immer noch weiter". Der Sätdte- und Gemeindebund in Mecklenburg-Vorpommern sieht in dem Urteil den grundsätzlichen Beweis dafür, dass die kommunale Ebene im Land "insgesamt unterfinanziert ist", wie ihr Geschäftsführer Andreas Wellmann sagte.

Recht Aktuell: Ein Gericht hat Gemeinderechte gestärkt

Kreisumlage: Urteil zugunsten von Gemeinden

Streit um Kreisumlage - Gericht stärkt Position von Städten und Gemeinden
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Wenn Gratulieren zum Risiko wird: Warum Bürgermeister endlich echte Macht im Bundesrat brauchen - Christian Erhardt-Maciejewski fordert eine durchgreifende Staatsreform zugunsten der Kommunen
    Staat gegen Rathaus

    Warum Bürgermeister endlich echte Macht im Bundesrat brauchen

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Streit im Gemeinderat
    Beteiligungsformate

    Nebenparlamente als Brandbeschleuniger?

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Wieder droht einem Weihnachtsmarkt das Aus - in Magdeburg steht der größte Markt auf der Kippe - leider kein Einzelfall
    Sicherheitsbedenken

    Nach Magdeburg: Immer mehr Weihnachtsmärkten droht das Aus

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Kommunale Selbstverwaltung

    Deckel drauf? Bayern verbietet Städten die Verpackungssteuer

    von Rebecca Piron
  • Drei neue Urteile

    Grundsteuer-Urteil: BFH stützt Bundesmodell

    von Rebecca Piron
  • Dazu sind Kommunen verpflichtet

    Hinweisgeberschutz: Interne Meldestellen im Rathaus

Neuester Inhalt

  • Windkraft-Projekte

    Akzeptanz für Windenergie: 10 Praxistipps für Kommunen

    von Rebecca Piron
  • Kommunale Selbstverwaltung

    Deckel drauf? Bayern verbietet Städten die Verpackungssteuer

    von Rebecca Piron
  • Drei neue Urteile

    Grundsteuer-Urteil: BFH stützt Bundesmodell

    von Rebecca Piron

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp