Bagger Hausabriss Symbolbild
Noch sind die Bagger nicht angerückt, um das Haus abzureißen.
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Bauen

Gericht: Stadt darf Neubau abreißen lassen

1,26 Meter zu hoch gebaut - die Stadt Göttingen will ein Mehrfamilienhaus daher plattmachen lassen. Zu Recht, sagt das Verwaltungsgericht. Womit die Richter die Entscheidung zugunsten der Bauaufsicht begründen!

Was muss eine Stadt sich gefallen lassen? Wie weit muss sie dem Bauherrn entgegenkommen, wenn er sich nicht an die Vorgaben hält? Die Antworten liefern die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Göttingen zu einem hartnäckigen Fall. Der juristische Streit um ein neu gebautes Mehrfamilienhaus in Göttingen zieht sich bereits seit etwa zehn Jahren hin. Die Baubehörde hatte bereits im März 2016 angeordnet, dass das Gebäude mit acht Wohnungen abgerissen werden müsse. Denn die Bauweise entsprach laut Stadt nicht den genehmigten Vorgaben. Der dort geltende Bebauungsplan schreibt vor, dass die sogenannte Traufhöhe bei zweigeschossigen Häusern maximal 6,5 Meter hoch sein darf. Unter Trauhöhe ist der Abstand vom Boden bis zur unteren Kante des Daches gemeint. Gebaut wurde aber 7,76 Meter hoch.

Neubau muss beseitigt werden

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Göttingen der Stadt den Rücken gestärkt. Die kommunale Bauaufsicht fordere zu Recht, dass die Immobilienfirma den Bau abreißen muss, da er illegal sei. Damit wies es die Klage gegen die entsprechende Verfügung der Stadt Göttingen ab. "Es ist auch nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Beseitigung des kompletten Gebäudes angeordnet hat", heißt es in der Begründung des Gerichts. "Ein Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor."

Wann droht der Abriss eines Gebäudes?

Wann kann eine Kommune verfügen, dass ein Neubau beseitigt werden muss? "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in dem Verlangen auf Abbruch eines materiell rechtswidrigen Bauwerks nur in den seltensten Fällen ein Übermaß gesehen werden", heißt es im Urteil der Richter am Verwaltungsgericht Göttingen. Fest stehe: Die Immobilienfirma habe das Haus rechtswidrig errichtet und die Vorschriften nicht eingehalten.

Jahrelanger juristischer Streit um Neubau

Als die Stadt im März 2016 den Abriss angeordnet hatte, gab sie der Firma fünf Monate Zeit. Halte sie sich nicht an den Zeitraum, müsse sie ein Zwangsgeld von 15.000 Euro bezahlen. Das Unternehmen schlug zwar vor, das Dach und das Obergeschoss umzugestalten. Doch die entsprechenden Unterlagen seien nicht eingereicht worden, so die Richter. Schon damals gab es eine juristische Vorgeschichte: Die Stadt hatte 2013 im Nachhinein genehmigt, dass auf dem Grundstück bereits einen halben Meter höher als zulässig gebaut werden dürfe. 

Durch Dritte erfuhr die Behörde dann aber, dass das Kellergeschoss höher gebaut wurde als in den Planungsunterlagen angegeben war. Die Bauaufsicht forderte, die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen. Denn beim Nachmessen stellte man fest: Die Traufhöhe war 7,76 Meter und nicht 7 Meter hoch. Die vom Bauherrn nach der Beanstandung beantragte Abweichung von der Bauvorschrift lehnte die Stadt ab. Die Firma klagte - und unterlag vor dem Verwaltungsgericht Göttingen.  Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Festsetzung der Traufhöhe in Paragraf 2 der örtlichen Bauvorschrift gelte und der Bau somit illegal sei.

Eine weitere Runde ist nicht ausgeschlossen, denn das Unternehmen könnte in Revision gehen. Gegen das Urteil ist die Berufung aber nur zulässig, wenn sie von dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen wird.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zum Abriss des Neubaus als PDF: