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  4. Urteil: Gemeinde muss Straßenbeleuchtung dimmen
Wenn sich Bürger über die Straßenbeleuchtung ärgern
Anwohner haben eine Gemeinde wegen der Straßenbeleuchtung verklagt
© 123rf

Urteil: Gemeinde muss Straßenbeleuchtung dimmen

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
6. Dezember 2018
Auf den ersten Blick ist es ein lokales Possenspielchen zwischen einem Paar und seiner Gemeinde - auf den zweiten Blick könnte das Urteil verheerende Auswirkungen auf viele Kommunen haben, wenn das Beispiel Schule macht. Nicht umsonst will die Gemeinde in Revision gehen. Denn alternativ wird ihr nur übrig bleiben, die Straßenbeleuchtung in der ganzen Stadt zu dimmen - vorsichtshalber und wegen der Gleichbehandlung. Die Einzelheiten im Überblick!

Ein Ehepaar beschwert sich, weil sie nachts wegen der Straßenbeleuchtung keinen Schlaf finden. Der Grund: Die Straßenlaterne ist ihnen zu hell. Rolladen haben die beiden offenbar nicht. Ereignet hat sich der Fall im bayerischen Feldkirchen-Westerham. Der Fall landete vor Gericht - und das hat dem Pärchen nun Recht gegeben.

Das bedeutet das Urteil für die Straßenbeleuchtung in der Stadt 

Die bayerische Gemeinde Feldkirchen-Westerham bei Rosenheim muss laut dem Urteil nun die beiden betroffenen Straßenlaternen entweder austauschen oder abdunkeln. Denn das Verwaltungsgericht in München folgte der Einschätzung des Gutachters. Diese hatte bestätigt, das Paar sei "erheblich beeinträchtigt" durch die Helligkeit. 

Der Streit dauerte schon seit dem Jahr 2013 ein. In dem Jahr hatte die Gemeinde die Straßenbeleuchtung erneuert, stellte auf LED um. Seitdem sei es in dem Zimmer so hell, dass "Wir nur noch in einer von zehn Nächten durchschlafen", so der Kläger. Sie selbst sehen ihre Klage gegen die Kommune auch nur als "letztes Mittel", eigentlich hätten sie nie klagen wollen, gütliche Einigungen seien aber seit Jahren gescheitert. Nach eigener Aussage hatte das Paar sogar angeboten, die Kosten für den Umbau der Lampen selbst zu übernehmen. 

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Die Gemeinde und ihr Bürgermeister hatten jedoch Sorge vor einem Präzedenzfall. Die Anwältin der Kommune erklärte vor Gericht die Sorge der Gemeinde, dass künftig jeden Tag jemand anderes ins Rathaus kommen könne und etwas anderes wolle. Im Sinne der Gleichbehandlung sei daher eine Ausnahme von der Straßenbeleuchtung nicht gewollt. Zudem sieht sich die Gemeinde im Recht, weil sie bei der LED-Straßenbeleuchtung alle DIN Normen eingehalten hat. Das wurde auch vom Gericht nicht moniert. Daher will die Gemeinde gegen das Urteil in Berufung gehen. 

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