Immer wieder gibt es Streit um Tempo 30.
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Gericht
Weg mit Tempo-30-Schilder? Stadt wehrt sich
Eine Stadt sollte an zwei Straßen die dort angebrachten Tempo-30-Schilder auf Höhe der Bushaltestelle im Bereich einer Grundschule entfernen. Die Kommune sollte innerhalb von zwei Wochen auch zwei Stopp-Zeichen abbauen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dies der Kommune auf, nachdem ein Mann mit Zweitwohnsitz in der Stadt geklagt hatte. Er beantragte gleichzeitig Eilrechtschutz. Die Stadt wehrte sich dagegen.
Tempo 30: Zusätzlicher Zeitaufwand gering
Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster begründete seine Beschlüsse in den beiden Eilverfahren, dass dem Antragsteller zuzumuten sei, den Ausgang der Hauptverfahren abzuwarten. Der zusätzliche Zeitaufwand sei geringfügig, indem er 30 Km/h statt 50 km/h fahre und das Stopp-Zeichen beachten muss. Die Verkehrszeichen dürften daher zunächst stehen bleiben.
Stadt geht im Hauptsacheverfahren in Berufung
In den beiden zugehörigen Hauptsacheverfahren hat die Stadt Meerbusch gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt, über die noch nicht entschieden worden ist.
Aktenzeichen:
Winklerweg: 8 B 760/23 (I. Instanz VG Düsseldorf 6 L 1260/22)
Gonellastraße: 8 B 763/23 (I. Instanz VG Düsseldorf 6 L 1262/22)
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