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  4. Weg mit Tempo-30-Schilder? Stadt wehrt sich
Tempo-30-Schild
Immer wieder gibt es Streit um Tempo 30.
© adobe

Gericht

Weg mit Tempo-30-Schilder? Stadt wehrt sich

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
31. August 2023
Eine Stadt sollte an zwei Straßen die dort angebrachten Tempo-30-Schilder auf Höhe der Bushaltestelle im Bereich einer Grundschule entfernen. Die Kommune sollte innerhalb von zwei Wochen auch zwei Stopp-Zeichen abbauen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab dies der Kommune auf, nachdem ein Mann mit Zweitwohnsitz in der Stadt geklagt hatte. Er beantragte gleichzeitig Eilrechtschutz. Die Stadt wehrte sich dagegen.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Stadt Meerbusch im Rhein-Kreis Neuss zwei Wochen Zeit, die Tempo-30-Schilder an zwei Straßen und die Stopp-Schilder zu entfernen. In ihren Eilbeschlüssen vom Juni 2023 vertrat das Gericht die Auffassung, dass die verkehrsrechtlichen Anordnungen rechtswidrig seien. "Eine qualifizierte Gefahrenlage, die eine Beschränkung der innerorts grundsätzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h rechtfertigen könnte, liegt an den beiden Straßenabschnitten nicht vor", heißt es in einer Mitteilung. Unabhängig davon habe die Stadt das ihr zustehende Ermessen auch nicht fehlerfrei ausgeübt, weil sie mildere Mittel nicht hinreichend in Betracht gezogen habe. Die Stadt wehrte sich gegen den Beschluss und zog vors Oberverwaltungsgericht. Dort hatte sie Erfolg, denn das Gericht sieht keinen Grund zu einer solchen eiligen Konsequenz.

Tempo 30: Zusätzlicher Zeitaufwand gering

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster begründete seine Beschlüsse in den beiden Eilverfahren, dass dem Antragsteller zuzumuten sei, den Ausgang der Hauptverfahren abzuwarten. Der zusätzliche Zeitaufwand sei geringfügig, indem er 30 Km/h statt 50 km/h fahre und das Stopp-Zeichen beachten muss. Die Verkehrszeichen dürften daher zunächst stehen bleiben.

Stadt geht im Hauptsacheverfahren in Berufung

In den beiden zugehörigen Hauptsacheverfahren hat die Stadt Meerbusch gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt, über die noch nicht entschieden worden ist.

Aktenzeichen:

Winklerweg: 8 B 760/23 (I. Instanz VG Düsseldorf 6 L 1260/22)

Gonellastraße: 8 B 763/23 (I. Instanz VG Düsseldorf 6 L 1262/22)

Weitere Informationen.

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